[ESt] Einbauküche bei Immobilienkauf ausgewiesen

Angenommen, beim Kauf einer Immobilie (EFH) wurde ein Anteil des Kaufpreises von etwa 10% für die Einbauküche und die Markise vereinbart (beispielsweise 300.000,- EUR Kaufpreis, davon 30.000,- EUR für Einbauküche und Markise, betragsmässig im Kaufvertrag genannt).

a) Welche Möglichkeiten hat der Käufer, dies dem Finanzamt glaubhaft zu machen, wenn das Finanzamt schriftlich nachfragt aber der Verkäufer keine Belege mehr vorweisen kann / will. (Im Fragebogen der Finanzämter werden ja oft Rechnungsnachweise verlangt)

b) Wie wird verfahren, wenn keine Belege vorgelegt werden, Schätzung? Wie werthaltig sind Einbauküchen vor dem Finanzamt (Alter, Abschreibung etc.)?

c) Angenommen, der Wert wird vom Finanzamt heruntergerechnet oder gekürzt. Hat der Käufer Chancen mittels Einspruch?

Hallo,

Angenommen, beim Kauf einer Immobilie (EFH) wurde ein Anteil
des Kaufpreises von etwa 10% für die Einbauküche und die
Markise vereinbart (beispielsweise 300.000,- EUR Kaufpreis,
davon 30.000,- EUR für Einbauküche und Markise, betragsmässig
im Kaufvertrag genannt).

30.000 € für eine gebrauchte Küche und eine gebrauchte Markise sind schon viel, oder ???
Was haben die denn neu gekostet ?

a) Welche Möglichkeiten hat der Käufer, dies dem Finanzamt
glaubhaft zu machen, wenn das Finanzamt schriftlich nachfragt
aber der Verkäufer keine Belege mehr vorweisen kann / will.
(Im Fragebogen der Finanzämter werden ja oft
Rechnungsnachweise verlangt)

Rechnungen der damals neu gekauften Gegenstände sollten schon vorgelegt werden können.

b) Wie wird verfahren, wenn keine Belege vorgelegt werden,
Schätzung? Wie werthaltig sind Einbauküchen vor dem Finanzamt
(Alter, Abschreibung etc.)?

Es geht nicht darum, wie werthaltig Einbauküchen beim Finanzamt sind.
Es geht darum, was der aktuelle Marktwert einer gebrauchten Einbauküche ist, und der ist meistens nicht hoch.

c) Angenommen, der Wert wird vom Finanzamt heruntergerechnet
oder gekürzt. Hat der Käufer Chancen mittels Einspruch?

Natürlich kann Einspruch eingelegt werden.
Aber für die oben genannten Gegenstände bei einem aktuellen Wert von 30.000 € auszugehen finde ich persönlich schon sehr sehr optimistisch.
Vielleicht kann im Kleinanzeigenteil der örtlichen Presse ein annähernd realistischer Wert für gebrauchte Küchen und Markisen herausgefunden werden.
Aber auch Finanzbeamte sind Menschen, die schon eine Idee haben, was Gebrauchtwaren tatsächlich wert sein könnten :smile:

Viel Erfolg !

Petz

30.000 € für eine gebrauchte Küche und eine gebrauchte Markise
sind schon viel, oder ???
Was haben die denn neu gekostet ?

Nun, das weiß der Käufer ja nicht, sondern ist auf die persönliche Inaugenscheinnahme oder Beschreibung durch den Verkäufer angewiesen. Zur Höhe des Preises: noch nie eine Granitarbeitsplatte in entsprechender Größe gekauft und installieren lassen? Oder eine hochwertige Dunstabzugshaube in Edelstahl?

Rechnungen der damals neu gekauften Gegenstände sollten schon
vorgelegt werden können.

Jaja, sollten, können aber nicht. Ist also keine Antwort :frowning:

Es geht nicht darum, wie werthaltig Einbauküchen beim
Finanzamt sind.
Es geht darum, was der aktuelle Marktwert einer gebrauchten
Einbauküche ist, und der ist meistens nicht hoch.

Ja, weiß ich auch…

Natürlich kann Einspruch eingelegt werden.
Aber für die oben genannten Gegenstände bei einem aktuellen
Wert von 30.000 € auszugehen finde ich persönlich schon sehr
sehr optimistisch.

Ich wollte hier eigentlich keine persönlichen Einschätzungen erfahren, sondern eher stichhaltiges, nachvollziehbares und greifbares - alles andere dachte ich mir schon…

Viel Erfolg !

Danke

Nun, das weiß der Käufer ja nicht, sondern ist auf die
persönliche Inaugenscheinnahme oder Beschreibung durch den
Verkäufer angewiesen. Zur Höhe des Preises: noch nie eine
Granitarbeitsplatte in entsprechender Größe gekauft und
installieren lassen? Oder eine hochwertige Dunstabzugshaube in
Edelstahl?

Nein.

Rechnungen der damals neu gekauften Gegenstände sollten schon
vorgelegt werden können.

Jaja, sollten, können aber nicht. Ist also keine Antwort :frowning:

Schade für dich, die Beweislast liegt nicht beim Finanzamt :smile:

Es geht nicht darum, wie werthaltig Einbauküchen beim
Finanzamt sind.
Es geht darum, was der aktuelle Marktwert einer gebrauchten
Einbauküche ist, und der ist meistens nicht hoch.

Ja, weiß ich auch…

Entschuldigung, dass ich das erwähnte.

Ich wollte hier eigentlich keine persönlichen Einschätzungen
erfahren, sondern eher stichhaltiges, nachvollziehbares und
greifbares - alles andere dachte ich mir schon…

Das sind keine persönlichen Einschätzungen.
Das sind persönliche Erfahrungen aus dem täglichen Arbeitsalltag.
Was willst du stichhaltiges, nachvollziehbares, greifbares ?
Dann beauftrage einen amtlich vereidigten Gutachter.
Der kostet mehr als die paar Euro für die Grunderwerbsteuer.
Alles andere ist Verhandlungssache.

Nun, das weiß der Käufer ja nicht, sondern ist auf die
persönliche Inaugenscheinnahme oder Beschreibung durch den
Verkäufer angewiesen. Zur Höhe des Preises: noch nie eine
Granitarbeitsplatte in entsprechender Größe gekauft und
installieren lassen? Oder eine hochwertige Dunstabzugshaube in
Edelstahl?

Nein.

Wusst ich’s doch…

Rechnungen der damals neu gekauften Gegenstände sollten schon
vorgelegt werden können.

Jaja, sollten, können aber nicht. Ist also keine Antwort :frowning:

Schade für dich, die Beweislast liegt nicht beim Finanzamt :smile:

Schade, ich dachte, glaubhaft machen reicht. Gab’s da nicht mal diese Regelung? Oder Stichwort Notbeleg?

Es geht nicht darum, wie werthaltig Einbauküchen beim
Finanzamt sind.
Es geht darum, was der aktuelle Marktwert einer gebrauchten
Einbauküche ist, und der ist meistens nicht hoch.

Ja, weiß ich auch…

Entschuldigung, dass ich das erwähnte.

Gerne & Danke

Nun, das weiß der Käufer ja nicht, sondern ist auf die
persönliche Inaugenscheinnahme oder Beschreibung durch den
Verkäufer angewiesen. Zur Höhe des Preises: noch nie eine
Granitarbeitsplatte in entsprechender Größe gekauft und
installieren lassen? Oder eine hochwertige Dunstabzugshaube in
Edelstahl?

Nein.

Wusst ich’s doch…

Ich habe mir auch noch keine 3-Zimmer-Wohnung gekauft und weiß ungefähr, wie die gehandelt werden…
Ich habe mir auch noch keinen Mercedes gekauft und weiß ungefähr, wie die gehandelt werden…
Zufällig weiß ich auch, dass der Marktwert für gebrauchte Granitarbeitsplatten gerade nicht so hoch ist…

Schade, ich dachte, glaubhaft machen reicht. Gab’s da nicht
mal diese Regelung? Oder Stichwort Notbeleg?

Es gibt Eigenbelege für bestimmte Entnahmen aus dem Betriebsvermögen, aber Notbelege ?

Beweislast
Hi,

a) Welche Möglichkeiten hat der Käufer, dies dem Finanzamt
glaubhaft zu machen, wenn das Finanzamt schriftlich nachfragt
aber der Verkäufer keine Belege mehr vorweisen kann / will.
(Im Fragebogen der Finanzämter werden ja oft
Rechnungsnachweise verlangt)

wenn er nicht will…was soll man da raten

b) Wie wird verfahren, wenn keine Belege vorgelegt werden,
Schätzung? Wie werthaltig sind Einbauküchen vor dem Finanzamt
(Alter, Abschreibung etc.)?

Markise 200 €
Einbauküche 2000 €
Abschreibung auf 10 Jahre
wie gefunden?
Schätzung
warum?
Beweislast für Tatsachen, die sich zu seinen Gunsten auswirken, trägt der Steuerpflichtige

c) Angenommen, der Wert wird vom Finanzamt heruntergerechnet
oder gekürzt. Hat der Käufer Chancen mittels Einspruch?

nein
warum?
wegen Beweislast

Viele Grüße
C.

ICR

Nun, das weiß der Käufer ja nicht, sondern ist auf die
persönliche Inaugenscheinnahme oder Beschreibung durch den
Verkäufer angewiesen.

hi,

nun ja. ich hatte sogar schonmal einen notarvertrag gesehen… mehrfamilienhaus voll-vermietet in bester city-lage… und was war lt. vertrag als grundstücksanteil ausgewiesen… 1 EUR… begründung des mandanten, die ganze immobilie war ein schnäppchen, er hat 400.000 DM weniger gezahlt als sie wert wäre und diese 400.000 DM natürlich vom grund und boden abgezogen…

naja, dass das nicht durchging, sondern mehr auf GruBo (weniger auf abschreibungsvolumen) entfallen musste, war auch klar.

was ich damit sagen will: man kann so jeden sch… in einen notarvertrag schreiben, die angaben binden nur die parteien, aber nicht dritte.

mfg vom

showbee