[ESt] Einkünfte aus Photovoltaikanlage melden?

Soweit ich weiß, wurde der Einspeisepreis für 20 Jahre den
Einspeisern zugesichert.

Hi,

da hier keinerlei Behörden irgendwelche öffentlich-rechtlichen
Verträge schließen, bleibt dem Betreiber der Anlagen nur das Gesetz.
Diese kann der Gesetzgeber natürlich ändern. Das wäre auch kein echte
Rückwirkung (Rückbewirkung von Rechtsfolgen) sondern eben nur eine
unechte (tatbestandliche Rückanknüpfung), wenn der Gesetzgeber die
Mindestpreise langsam abschmilzt.

Aber: Diese Argumentation (Gesetzlicher Preis) ist eh nicht relevant,
weil es bei der Totalgewinnprognose eben um eine Prognose ex-ante
geht. Prognosen können eben auch daneben gehen. Wenn ich eine
Prognose mache, ob meine PVAnlage nun über die gesamte Betriebsdauer
(20-30 Jahre) einen Gewinn abwirft, wird es wohl jedem
Steuerpflichtigen erlaubt sein diese oder jene Prognose zu führen.
Insoweit kann der Grüne Steuerpflichtige davon ausgehen, dass der
Mindestpreis bei Grüner Regierungsbeteiligung ab 2007 (*LOL*) weiter
steigt, genauso kann der Liberale Steuerpflichtige genau das
Gegenteil in seine Prognose einbeziehen. Nur muss es realistisch
sein. Das Finanzamt wird hier wohl dem prognostizierenden Unternehmer
kein Ermessensmissbrauch unterstellen, wenn er eben mit fallenden
Mindestpreisen rechnet und somit ein Totalverlust ermittelt.

Dumm sind nur die Steuerpflichtigen dran, deren Steuerberater
einfach die Prognoserechnungen den „bunten Heftchen“ entnehmen, die
natürlich von positiver Entwicklung ausgehen, weil sie zum Kauf/
Finanzierung anregen sollten.

Gruß vom

showbee