Eine Privatperson hat einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit.
Die Privatperson geht einem Hobby nach, das in keinster Weise etwas mit der nicht selbstständigen Arbeit zu tun hat.
Die Ausgaben für das Hobby sind relativ Kostenintensiv. Eine Firma wird nun auf die Ergebnisse der Privatperson aufmerksam und will aus dem erschaffenen etwas kaufen. Die Summe liegt unter 200,- Eur.
Das ganze passiert einmalig mit vertraglicher Regelung inkl Angabe der Steuernummer der Privatperson.
Für mich hört es sich so an, als wenn man diese € 200,00 problemlos als Leistungen im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG subsummieren könnte. Da hier eine Steuerpflicht erst ab einem Betrag von € 256,00 pro Jahr eintritt, bleibt dieser Betrag steuerfrei.
Daneben kennt der § 46 Abs. 3 EStG eine weitere Steuerbefreiung. Hat ein Arbeitnehmer Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, die unter € 410,00 liegen, sind diese steuerfrei.
Bei diesen € 410,00 dürften aber die mit diesen Einnahmen im objektiven Zusammenhang stehenden Aufwendungen abgezogen werden. Es wäre also ein Gewinn von € 410,00 steuerfrei.