Hallo,
- muß man bei Mieteinnahmen von Angehörigen Kontoauszüge als Beweis beilegen oder soll man abwarten bis sie verlangt werden?
2.müssen die Jahressteuerbescheinigungen der Banken der Steuererklärung beiliegen oder reicht es ohne?
Vielen dank
mfg
Hallo,
2.müssen die Jahressteuerbescheinigungen der Banken der Steuererklärung beiliegen oder reicht es ohne?
Vielen dank
mfg
Hallo,
- muß man bei Mieteinnahmen von Angehörigen Kontoauszüge als
Beweis beilegen oder soll man abwarten bis sie verlangt
werden?
nein, Einnahmen muss man nicht beweisen, aber die Unterlagen muss man bereit halten!
2.müssen die Jahressteuerbescheinigungen der Banken der
Steuererklärung beiliegen oder reicht es ohne?
Ja, wenn auf den Steuerbescheinigungen ZASt, KapESt, SolZ ausgewiesen ist, muss man die Bescheinigung im Original beifügen um diese angerechnet zu bekommen.
Mfg vom
showbee
Nachweise für Steuererklärung / Elster
Hallo,
- muß man bei Mieteinnahmen von Angehörigen Kontoauszüge als
Beweis beilegen oder soll man abwarten bis sie verlangt
werden?
nicht beilegen, abwarten
2.müssen die Jahressteuerbescheinigungen der Banken der
Steuererklärung beiliegen oder reicht es ohne?
immer beilegen
Was sonst noch mitgeschickt werden muss, ist zumindest bei Abgabe mit dem Programm Elster veröffentlicht:
http://www.thueringen.de/de/ofd/it/elster/
Viele Grüße
C.
Vielen dank für eure Tipp`s
Gruß Frank
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