[ESt] Einnahmen aus Vermietung - Kontoauszüge

Hallo,

  1. muß man bei Mieteinnahmen von Angehörigen Kontoauszüge als Beweis beilegen oder soll man abwarten bis sie verlangt werden?

2.müssen die Jahressteuerbescheinigungen der Banken der Steuererklärung beiliegen oder reicht es ohne?

Vielen dank
mfg

Hallo,

  1. muß man bei Mieteinnahmen von Angehörigen Kontoauszüge als
    Beweis beilegen oder soll man abwarten bis sie verlangt
    werden?

nein, Einnahmen muss man nicht beweisen, aber die Unterlagen muss man bereit halten!

2.müssen die Jahressteuerbescheinigungen der Banken der
Steuererklärung beiliegen oder reicht es ohne?

Ja, wenn auf den Steuerbescheinigungen ZASt, KapESt, SolZ ausgewiesen ist, muss man die Bescheinigung im Original beifügen um diese angerechnet zu bekommen.

Mfg vom

showbee

Nachweise für Steuererklärung / Elster
Hallo,

  1. muß man bei Mieteinnahmen von Angehörigen Kontoauszüge als
    Beweis beilegen oder soll man abwarten bis sie verlangt
    werden?

nicht beilegen, abwarten

2.müssen die Jahressteuerbescheinigungen der Banken der
Steuererklärung beiliegen oder reicht es ohne?

immer beilegen

Was sonst noch mitgeschickt werden muss, ist zumindest bei Abgabe mit dem Programm Elster veröffentlicht:
http://www.thueringen.de/de/ofd/it/elster/

Viele Grüße
C.

Vielen dank für eure Tipp`s

Gruß Frank

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