Guten morgen, nehmen wir mal an Herr K. hat sich vor jahren ein grundstück mit EFH gekauft, einige zeit selber drin gewohnt, dann ausgezogen und das EFH vermietet.
Da Herr K. einen kredit aufnehmen musste, um das EFH zu kaufen und die einnahmen aus der vermietung die kosten für den kredit ausgleichen, hat er nie angaben dem finanzamt gemacht.
Kann Herr K. in der aktuellen einkommenssteuererklärung angaben zu diesen einkünften rückwirkend angeben oder muss er dies gesondert angeben und wenn ja wie?
Wie sieht es steuerrechtlich aus: kreditabzahlung mit mieteinnahmen ausgleichen oder sind das zwei verschiedene Dinge und trotzdem hat das FA forderungen an Herrn K. ?
Diesen sollte man dann für jedes Jahr gewissenhaft ausfüllen und erst dann kann man feststellen, ob ein Überschuss oder ein Verlust im jeweiligen Jahr erzielt wurde.
Ist ein Überschuss erzielt worden, sollte man es dem Finanzamt „beichten“, dann liegt zunächst Steuerhinterziehung vor.
Macht man eine Selbstanzeige, passiert bei diesen wahrscheinlichen nicht so hohen Steuernachzahlungen nichts Schlimmes.
Ist ein Verlust erzielt worden, muss das Finanzamt prüfen, ob alte Jahre noch geändert werden können, vermutlich aber nicht.
Wie sieht es steuerrechtlich aus: kreditabzahlung mit
mieteinnahmen ausgleichen oder sind das zwei verschiedene
Dinge und trotzdem hat das FA forderungen an Herrn K. ?
Hallo,
das hört sich nach Null Überschuss an, muss aber nicht. Finanziell kann es auf dem Konto zu einem Plus Minus Null gekommen sein, steuerrechtlich rechnet man aber anders:
Mieteinnahmen
Zinsen für Kredit
Abschreibungen
sonstige Kosten
= Überschuss aus Vermietung
Nur in dem äußerst seltenen Fall das Abschreibung = Tilgungsleistung, wäre das Ergebnis gleich. Zudem gesellt sich die Prüfung, ob die Zinsen für das Darlehen auch anerkannt werden können (ggf. Darlehensnehmer und Vermieter nicht der Gleiche?).
Man sollte (wenn man es kann) die Sache für die Vorjahre durchrechnen und dann ggf. korrigierte Steuererklärungen einreichen. Also Anlage V der Vorjahre ausfülle, ggf. reicht es eine Excel-Tabelle mit den Ergebnissen der Vorjahre einzureichen.