[ESt] Einnahmen einer Tagesmutter

Tagesmütter dürfen pro betreutes Kind bis 245€ bekommen, die nicht zu versteuern sind, da sie als Betriebskostenpauschale angerechnet werden.
Gilt dies auch, wenn die Tagesmutter zusätzliche Einnahmen hat?

Gruß Werner

Hi !

Tagesmütter dürfen pro betreutes Kind bis 245€ bekommen,

Sie dürfen sogar noch viel mehr bekommen

die nicht zu versteuern sind,

Das Ergebnis scheint einem steuerlichen Laien tatsächlich so, als wenn KEINE Versteuerung stattfindet. Dem ist nicht so.

da sie als Betriebskostenpauschale angerechnet werden.

Richtiger ist, dass auch eine Tagesmutter eine Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschuß-Rechnung) abzugeben hat. Je nach überwiegendem Tätigkeitsbereich sind die Einkünfte (Gewinn) als

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (nur Betreuung)
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Erziehung)
    zu berücksichtigen.

In beiden Fällen sind aber von den erhaltenen Einnahmen die entstandenen Aufwendungen abgezogen. Wenn von irgendwelchen Trägern also Beträge gezahlt werden, deren Höhe genau der abziehbaren Pauschale (oben werden € 245 genannt) entspricht, dann ist der Gewinn logischerweise € 0,00. Auf diesen Betrag ist keine Steuer fällig.

Es besteht aber neben dem Ansatz der Kostenpauschale auch stets die Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten anzustezen. Waren diese Kosten also höher als die Einnahmen, wird sich ein Verlust ergeben.

Waren die Einnahmen höher als die Ausgaben/Kostenpauschale so wird sich in der EÜR ein Gewinn ergeben. Bestanden also neben den von den Trägern gewährten Zahlungen noch andere Einnahmen und haben die tatsächlichen Kosten die Kostenpauschale nicht erreicht, so wird ein Gewinn zu versteuern sein.

Gilt dies auch, wenn die Tagesmutter zusätzliche Einnahmen
hat?

Lagen neben den oben genannten Einkünften noch weitere Einkünfte vor, so sind auch diese in die Steuererklärung aufzunehmen. Je nachdem wie hoch diese Einkünfte und der Gewinn aus der „Tagesmutterei“ sind, wird sich die Steuerschuld ergeben.

BARUL76

PS: Irgendwo im Archiv findet sich hierzu auch ein etwas längerer Artikelbaum, wo die Kostenpauschale zu finden ist, etc.

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