Hallo, falls man beruflich bedingt eine Zweitwohnung einrichten möchte,was wird steuerlich an Kosten neben der Miete anerkannt und was wird eher als privater Bedarf abgelehnt.
Insbesondere geht es um notwendige Einrichtungsgegenstände in der Wohnung (keine Luxusartikel)- wie Küche, Teppich, Bett, Lampen etc.
Danke für alle Tipps. Gudrun