[ESt] Einspruch Vorauszahlung wg einmaliger Zinsen

Guten Tag !

Arbeitnehmer A ist nicht selbständig arbeitend und hat einen Vorauszahlungsbescheid erhalten.

Er hat im Steuerjahr durch einen Bundeschatzbrief Typ B (feste Laufzeit x Jahre und Verzinsung erst bei Auszahlung) einen hohen Zinsgewinn und muss daher Steuern nachzahlen. Dies tut A.

Zusätzlich erhält er genau in Höhe dieser Nachzahlung einen Vorauszahlungsbescheid für die beiden Folgejahre.

Das Finanzamt geht also davon aus, dass er zukünftig jedes Jahr solch hohe Zinseinkünfte hat.

Sollte A Einspruch erheben ?

Muss A generell eine Vorauszahlung leisten, auch wenn er sein Geld wieder langfristig anlegt ?

Grüße
von Carolin

Dem Finanzamt den Sachverhalt mitteilen und Herabsetzung der Vorauszahlungen auf Null beantragen.