[ESt] Eintragung Privatentnahme Est.erklärung

Hallo, sind bei der Steuererklärung die Privatentnahmen einzutragen? Wenn ja, wo?

Hallo, sind bei der Steuererklärung die Privatentnahmen
einzutragen? Wenn ja, wo?

hi,

entnahmen in cash: nirgends, denn diese haben keinerlei auswirkungen auf das steuerliche ergebnisse.

etwas anderes ist es bei sach- nutzungsentnahmen im unternehmen. diese sind ertrag im unternehmen und sollten in der gewinnermittlung gewinnerhöhend ausgewiesen werden. in der ust-erklärung gibt es dann auch spalten für ust auf diese entnahmen.

mfg vom

showbee

Danke für die Antwort, also wird das Saldo des Privatkontos nicht in Est.erklärung eingetragen?
Was ist in Spalte 27 der Anlage GSE einzutragen? Dort steht etwas von einem Saldo v. Entnahmen und Einlagen.

Danke für die Antwort, also wird das Saldo des Privatkontos
nicht in Est.erklärung eingetragen?
Was ist in Spalte 27 der Anlage GSE einzutragen? Dort steht
etwas von einem Saldo v. Entnahmen und Einlagen.

hi,

da gehts um schuldzinsen, die wg. überentnahmen u.u. nicht abzugsfähig sind…

gruß inder

Danke für die Antwort! Wenn ich es richtig verstanden habe, werden also in Zeile 27 die Schuldzinsen eingetragen. Weiß jemand, wie diese ermittelt werden bzw. was dabei alles zu beachten ist?

Danke für die Antwort! Wenn ich es richtig verstanden habe,
werden also in Zeile 27 die Schuldzinsen eingetragen. Weiß
jemand, wie diese ermittelt werden bzw. was dabei alles zu
beachten ist?

hi, du hast es nicht verstanden - du trägst in die GSE eine zahl ein - das ergebnis deiner überschussrechnung… es geht bei zeile 27 um überentnahmen !!!

auf grund der fragestellung und der weiteren reaktion empfehle ich dir dringendst, dass sich ein fachmann deine geschichte ansieht…

gruß inder

hi,

bsp. zum verständnis. du hast eine gewinnermittlung aufgestellt, diese sieht wie folgt aus:

  • umsatz
  • wareneinsatz
    = rohgewinn
  • kosten
    = betriebsergebnis
  • zinsen
    = gewinn

nehmen wir an, im posten zinsen sind 5.000 EUR schuldzinsen enthalten, weil das geschäftsgirokonto ständig „überzogen“ war. nun ist das geschäftsgiro betriebsvermögen, eigentlich sollten die gesamten 5.000 EUR betriebsausgabe sein. soweit so gut.

aber steuerlich gewinnmindernd wirken sich diese zinsen nur dann aus, wenn die kontoüberziehung NICHT privat veranlasst war.

bsp. als gewinn steht am ende des jahres eine 36.000 EUR und die entnahmen (saldo von privatentnahme und einlage) waren aber monatlich 4.000 EUR cash vom girokonto.

nun wurden entnahmen von 48.000 getätigt, bei einem gewinn von 36.000 EUR ist das eine überentnahme. insofern sind schuldzinsen, die auf der differenz beruhen (also 12.000) nicht betriebsausgabe.

würde man einen überziehungszinssatz von 10% haben, wären demzufolge 1.200 EUR von den 5.000 EUR zinsen nicht abzugsfähige betriebsausgabe. diese 1.200 EUR zu ermitteln gilt es in der anlage GSE im betreffenden fall.

ergo: wenn also schuldzinsen in großem maße angefallen sind UND der entnahmesaldo über dem gewinn liegt, sollte vor einreichung beim finanzamt ein profi befragt werden. vielleicht lässt sich da nochwas machen…

gruss vom

showbee