wie ist das eigentlich steuerrechtlich beim Finanzamt geregelt, wenn die Eltern getrennt leben. Einen gemeinsamen achtjährigen Sohn haben. Steht das Kindergeld Demjenigen zu, bei dem das Kind gemeldet ist? Oder ist es dem Finanzamt egel wer das Kindergeld bekommt. Es geht um die Lohnsteuerklasse II.
Grundsatz: 50/50 aller Freibeträge und deswegen auch halbe KiG Anrechnung bei jedem Elternteil. Nur wenn ein Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, kann dieser beantragen, dass er alle Freibeträge bekommt und dann ist ihm auch das volle KiG anzurechnen.