Hallo,
Bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind ja
alle Kosten mit der Entfernungspauschale abgegolten, aber wie
sieht es wirklich bei Fahrten zur Fortbildungsstätte oder zu
Lerngemeinschaften aus?
m.E. ist das differenziert zu sehen:
Wird immer der gleiche Ort angefahren z.B. die Fortbildungsstätte ist das nur mit der Entfernungspauschale absetzbar.
Bei Lerngemeinschaften ist es entsprechend. Es kommt darauf an, ob das intensiv durchgeführt wird.
siehe auch
/t/finanzamt-will-genaue-zeiten-lerngemeinschaft/347…
Schöne Grüße
C.