Hallo,
die „gekürzte Entfernungspauschale ab 2007“, sprich Fahrten zur Arbeitsstätte erst ab 20 km absetzbar, was heißt das bitte genau:
gilt das erst für die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007, oder gilt das bereits für die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006, die man jetzt im Idealfall im Januar 2007 macht?
Danke.
Annika