ich bin student und arbeite nebenbei freiberuflich als redakteur. im vergangenen jahr bin ich 2-3 tage/woche zu meinem auftraggeber ins büro gefahren, um vor ort zu arbeiten.
meine frage:
kann ich für die fahrtkosten wie ein normaler arbeitnehmer die entfernungspauschale geltend machen oder fallen derartige fahrtkosten bei freiberuflern unter die kategorie reisekosten?
sollte letzterer fall zutreffen, kann ich dann auch einen verpflegungsmehraufwand bei mehr als 8 stunden arbeitszeit pro tag geltend machen?
Guten Tag,
wir dürfen Ihnen als Unternehmensberater leider keine steuerrechtliche Beratung erteilen - bitte fragen Sie dies einen Steuerberater.
Freundliche Grüße
1a-Startup
allo,
ich bin student und arbeite nebenbei freiberuflich als
redakteur. im vergangenen jahr bin ich 2-3 tage/woche zu
meinem auftraggeber ins büro gefahren, um vor ort zu arbeiten.
meine frage:
kann ich für die fahrtkosten wie ein normaler arbeitnehmer die
entfernungspauschale geltend machen oder fallen derartige
fahrtkosten bei freiberuflern unter die kategorie reisekosten?
sollte letzterer fall zutreffen, kann ich dann auch einen
verpflegungsmehraufwand bei mehr als 8 stunden arbeitszeit pro
tag geltend machen?
als freiberuflicher Redakteur sind das Reisekosten für dich:
0,30 pro Kilometer (Hin- + Rückweg!)
Verpfl. mehraufwand
Als Beleg machst Du eine Liste der Fahrten (Tag/Ort/Angabe der km) und eine Liste der Tage mit Verpfl.aufwand (Tag/Anlass/Uhrzeit bei Start und Uhrzeit, wann wieder zurück zuhause).
Denke auch an weitere Kosten: Bürobedarf, Telefon, Porto, Abschreibung für eigenen PC …
Deine Studienkosten könntest evtl. Du als Aufwendungen für die Ausbildung in einen nicht ausgeübten Beruf als Sonderausgaben bis zu bestimmten Höchstbeträgen in der Est-Erklärung geltend machen.
Im gewerblichen Fall sieht es so aus, dass der Sitz eines Kunden niemals eine regelmäßige Arbeitsstätte dastellt da der Sitz des Unternehmens wo anders ist. Wenn Sie auch Arbeiten im Büro zu Hause verrichten ist es meiner Meinung kein Problem Ihre Abwesenheit vom „Häuslichen Arbeitszimmer“ (welches Sie evtl. %ual ansetzten können) und Sitz Ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Reisekosten (€ 0,30 pro gefahrenen Kilometer) incl. Verpflegungsmehraufwand geltend zu machen.
Noch ein Tipp bzgl. Ihres Studiums:
Falls Ihr Studium Ihre erste Ausbildung ist können Sie die Kosten als Werbungskosten in der Anlage N (nichtselbständige Tätigkeit) absetzen. Dies hat den Vorteil, dass Ihre Einkünfte gemindert werden und evtl. Verluste in die folgenden Jahre übernommen werden.
bei Fahrten ins Büro handelt es sich um Fahrten zur ständigen Einsatzstelle und nicht um eine " Auswärtstätigkeit", somit ist die Entferungspauschale ohne Mehraufwand für Verpflegung anzusetzen.
entscheidend für die Frage, ob Reisekosten überhaupt vorliegen könnten, ist, wo sich dein „zentraler Arbeitsplatz“ befindet. Bei 2-3 Tagen Arbeit beim Auftraggeber wird es schwierig nachzuweisen, dass dort eben nicht dein zentraler Arbeitsplatz liegt, gerade weil es sich quasi nur um einen Nebenjob handelt.
Dennoch - zu den Fahrtkosten:
Von einem normalen Arbeitnehmer unterscheidet dich, dass der AN seine Fahrtkostenpauschale als Werbungskosten geltend machen kann. Bei dir müsste sich das in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gestalten. Allerdings kannst du hier von der Pauschale abweichen und ziemlich problemlos (da hat es der AN meist etwas schwieriger) deine tatsächlichen Kosten, sprich alles was dich belastet, um zum Auftraggeber zu gelangen, ansetzen.
Also Belege und Rechnungen immer schön aufbewahren und dann mal durchrechnen, was sich mehr lohnt, sollten eigentl. die tats. Kosten sein. Wichtig hier ist noch, ob der Auftraggeber dir etwas erstattet.
Solltest du gegenteilige Antworten erhalten haben, melde dich bitte. Auch ich lerne gerne dazu und nur so funktioniert das System hier auch vernünftig.
für diese Tage kann man Reisekosten absetzen und zwar
die tatsächlichen gefahrenen Kilometer mal 0,30 €.
Der Mehraufwand für Verpflegung ist auch möglich, gemäß
Tabelle.
sorry, das weiß ich auch nicht so genau. Reisekosten sind natürlich steuerlich attraktiver als Entfernungspauschale. Wenn du noch andere Reisekosten hast, würde ich das versuchen. Wenn das die einzigen anfallenden Reisekosten sind, dann eher nicht. Aber wirklich fundiert ist diese Meinung nicht.
LG
Natascha
Hallo,
da du freiberuflich tätig bist (= einkünfte aus selbstständiger tätigkeit), sind das reisekosten. du kannst 30 cent pro gefahrenen km als aufwand ansetzen.
Die Fahrt zu deinem Auftraggeber sind Reisekosten und mit 0,30 € pro „gefahrenen“ km ansetzbar. Und wenn du mehr als 8 Stunden auswärts tätig warst kannst du 6 € als Verpflegungsmehraufwand ansetzten. Für dich wären das alles Betriebsausgaben.
komme gerade aus dem urlaub zurück, daher die verspätete antwort. ich kann dir trotzdem leider nicht helfen, hab aber im internet unter "srudentische Einkünfte - frage zu einkommensteuer . studentischer Kleinunternehmer - einige intressante informationen gelesen (von gutefrage.net)und empfehle dir, diese einmal zu studieren. ich wünsche dir viel erfolg.
Hallo, sorry, dass ich erst jetzt antworte, war beruflich unterwegs.
Solche Fragen rate ich dringend direkt mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater zu klären, da das Halbwissen der Freiberufler unglaublich ist…
die Fahrtkosten mache ich nicht über Pauschale geltens, sondern rechne sie über Kilometergeld (also Fahrtkosten) ab. Für Spesen gibt es Tagessätze, du musst genau festhalten, wann du irgendwo ankommst und wieder abreist. Wie gesagt: ein Anrfu beim Finanzamt kostst nichts und hilft schnell weiter.
Gruß
Kathrin