[ESt] Erhaltungsaufw. auf mehrere Jahre verteilen?

Angenommen, in einem Mehrfamilienhaus würden im Jahr 2005 Malerarbeiten und Fassadenarbeiten ausgeführt werden. Die Gesamtsumme der Rechnung an den Hausverwalter würde ca. 7500 Euro betragen.

Wie könnte der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung in diesem Komplex die auf ihn umgelegten Kosten von 682 Euro in der Anlage V der Einkommenssteuererklärung abschreiben?

Ginge das eventuell über den Erhaltungsaufwand für ein Jahr oder müsste länger abgeschrieben werden?

Mit freundlichem Gruß

Dagmar

Ginge das eventuell über den Erhaltungsaufwand für ein Jahr
oder müsste länger abgeschrieben werden?

Beides.
Er hat die Wahl der Qual (oder wie das heißt):
http://bundesrecht.juris.de/estdv_1955/__82b.html

Gruß

der Petz

Nachfrage
… habe ich also recht verstanden, dass es egal ist, wie so etwas abgeschrieben wird?

Dagmar

[ESt] Herstellungskosten vs. Erhaltung bei Gebäude
Hi !

Üblicherweise werden die bei Gebäuden anfallenden Aufwendungen in zwei große Gruppen unterschieden. Dies sind

  • Aufwendungen, die abzuschreiben sind (Anschaffungs-/Herstellungskosten)
  • Aufwendungen, die sofort abziehbar sind (Erhaltungsaufwand, Reparaturen, Betriebskosten, …)

Die Fassadenarbeit dürfte wohl der zweiten Gruppe zuzurechnen sein, ergo dürfen diese Kosten sofort in voller Höhe geltend gemacht werden.

Nun ist es aber möglich, dass sich ein größerer Betrag nicht immer steuermindernd auswirkt. In seiner unendlichen Güte hat der Gesetzgeber daher in § 82b EStDV dem Steuerpflichtigen das Recht eingeräumt, den Aufwand über maximal 5 Jahre gleichmäßig zu verteilen.

Es besteht also in dem geschilderten Fall tatsächlich eine Wahlmöglichkeit.

BARUL76

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Danke!
Vielen Dank für die prompten Antworten.

Liebe Grüße

Dagmar