Angenommen, in einem Mehrfamilienhaus würden im Jahr 2005 Malerarbeiten und Fassadenarbeiten ausgeführt werden. Die Gesamtsumme der Rechnung an den Hausverwalter würde ca. 7500 Euro betragen.
Wie könnte der Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung in diesem Komplex die auf ihn umgelegten Kosten von 682 Euro in der Anlage V der Einkommenssteuererklärung abschreiben?
Ginge das eventuell über den Erhaltungsaufwand für ein Jahr oder müsste länger abgeschrieben werden?
[ESt] Herstellungskosten vs. Erhaltung bei Gebäude
Hi !
Üblicherweise werden die bei Gebäuden anfallenden Aufwendungen in zwei große Gruppen unterschieden. Dies sind
Aufwendungen, die abzuschreiben sind (Anschaffungs-/Herstellungskosten)
Aufwendungen, die sofort abziehbar sind (Erhaltungsaufwand, Reparaturen, Betriebskosten, …)
Die Fassadenarbeit dürfte wohl der zweiten Gruppe zuzurechnen sein, ergo dürfen diese Kosten sofort in voller Höhe geltend gemacht werden.
Nun ist es aber möglich, dass sich ein größerer Betrag nicht immer steuermindernd auswirkt. In seiner unendlichen Güte hat der Gesetzgeber daher in § 82b EStDV dem Steuerpflichtigen das Recht eingeräumt, den Aufwand über maximal 5 Jahre gleichmäßig zu verteilen.
Es besteht also in dem geschilderten Fall tatsächlich eine Wahlmöglichkeit.