Hallo an alle!
Ich habe eine allgemeine Frage zur Erstausbildung / Weiterbildungs- bzw. Werbungskosten.
Wenn man eine Berufsausbildung gemacht hat und danach ein FH-Studium absolvierte (beides erfolgreich nacheinander abgeschlossen mit 1 Monat Berufstätigkeit dazwischen), und dann als Gasthörer bei einer Fernuni beginnt, wie muss das in einer EStErkl. angegeben werden?
Berufsausbildung ist passé, FH-Studium in 2010 abgeschlossen, also komplett für 2009 relevant inbesondere Kosten dafür, die sich auf ca. 150 Euro belaufen (hauptsächlich Bücher) + 2 * 190 Euro = 380 Euro Semesterbeitrag.
Gasthörerstudium an der Fernuni in 2009 nur Gebühren bezahlt (Seminare vor Ort waren 2010). Gebühren / Materialbezugskosten in Höhe von 500 Euro.
Es existiert für 2009 in der ESt-Erklärung nun der Punkt:
„Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung der Stpfl. / des Ehemannes
Bezeichnung der Ausbildung, Art und Höhe der Aufwendungen“
Aber hier scheinen nur Beträge eingetragen zu werden in der Erstausbildung? Und die Ausbildung war Erstausbildung, alles was danach kommt, zählt anscheinend zur Fort-/Weiterbildung?
Da aber keine nichtselbständige Tätigkeit vorlag in 2009 (da Student, nur 400 Minijob), wo werden diese Kosten eingetragen? Die Veranlagung zur ESt. liegt jedoch wegen Selbständigkeit vor, die ich vor 3-4 Jahren angemeldet habe, jedoch eigentlich nicht mehr mit Nachdruck verfolge und die Erklärung besonders wegen Kapitalerträgen mache.
Wie gibt man solche Kosten nun am Besten an?
Danke + Gruß PHANTOM