ESt-Erkl. - elektronische Übermittlung ab 2011

Hallo,
bin etwas verwirrt - wer weiss mehr?
Wenn ein zusammen veranlagtes Ehepaar (sie nichtselbständig, er selbständig) entsprechende positive Einkünfte haben - muss zwingend elektronisch übermittelt werden oder ist es in diesem Fall eine Kann -Regelung?
Bis jetzt ist mein Wissensstand „bei mehr als € 410“ = muss

any commends?

Danke, Helge

Hallo,

Zwei Ausnahmen gibt es bei der Einkommensteuererklärung:

Sie sind gemeinsam mit Ihrem Ehepartner veranlagt und Ihr Ehepartner hat Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Sie selbst gehen zusätzlich zu Ihrer selbständigen Tätigkeit einer nichtselbständigen Arbeit nach.
Ist einer dieser Ausnahmefälle gegeben, dürfen Sie Ihre Einkommensteuererklärung weiterhin in Papierform abgeben.

Für die Gewerbe- und Umsatzsteuer gilt dies nicht! Diese Jahressteuererklärungen müssen Sie ab 2011 auf jeden Fall elektronisch abgeben.

Die ist keine steuerliche und keine Rechtsberatung.

Gruß Amelie

Guten Abend!

Für die Gewerbe- und Umsatzsteuer gilt dies nicht! Diese
Jahressteuererklärungen müssen Sie ab 2011 auf jeden Fall
elektronisch abgeben.

Bist Du sicher? Beim Finanzamt Hagenow in McPomm liegen u. a. Formulare für die Umsatzsteuererklärung 2011 nur Mitnahme bereit und die ausgefüllte Erklärung wurde zumindest bis zur vorigen Woche anstandslos entgegengenommen. Dagegen stammte die ausliegende Elster-CD von März 2011 und enthielt keine Umsatzsteuererklärung für 2011.

Gruß
Wolfgang

elektronische Übermittlung ab VAZ 2011?
Hallo!

Ist es wirklich so, daß die GewSt- und die USt-Erklärung bereits für das Jahr 2011 elektronisch zu übermitteln ist?

Für das Jahr 2012 ist dies m. E. erstmals Pflicht!

Mit freundlichen Grüßen

Ronald