Hallo zusammen,
mal eine Frage, gesetzt den Fall jemand würde beabsichtigen, jetzt noch seine ESt-Erklährungen für 2002 und 2003 einzureichen, hat eine Chance? Ich weiss die 4 Jahres-frist, aber gibt es irgeneinen weg? Manchmal stellt man ja seine Möglichkeiten viel zu spät fest! Danke für die Hilfe! Erik
Abgabefristen Einkommensteuer-Erklärung
Hi !
Die Festsetzungsfrist von 4 Jahren beginnt für ESt-Erklärungen (bitte ohne „h“) erst, nachdem die Anlaufhemmung von 3 Jahren abgelaufen ist (nachzulesen §§ 169 und 170 Abgabenordnung).
Bedingung ist jedoch, dass man verpflichtet ist, eine ESt-Erklärung abzugeben. Die Verpflichtung ergibt sich
- zum Einen aus § 25 EStG in Verbindung mit § 56 EStDV
- zum Anderen aus § 46 EStG
Um eine solche Prüfung genau durchzuführen, bzw. die Grenzen einzuhalten, sollte sich ein steuerlicher Laie der Mithilfe von dafür ausgebildeten Personen bedienen.
BARUL76
.
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hallo,
wenn Steuern 2002 und 2003 hinterzogen wurden, kann man oder muss man sogar noch Erklärungen abgeben!
Gruß