Hallo,
ich habe meine Einkommensteuerklärung für 2002 am 31.7. in den Hausbriefkasten des Finanzamtes eingeworfen. Ich hatte zuvor um Fristverlängerung um zwei Monate gebeten, weil ich noch nicht alle Unterlagen zusammen hatte. Die Fristverlängerung wurde mir schriftlich bewilligt.
Obwohl ich - in Gegenwart eines Zeugen, der dies auch gerne bestätigen wird - die Unterlagen in den Hausbriefkasten geworfen habe (das FA liegt nur 150 m von meiner Haustür entfernt) - habe ich ein Schreiben erhalten, nachdem die Unterlagen angeblich nicht beim FA eingegangen seien und ich - unter Androhung der üblichen AO-Paragraphen - bis 1.10. Zeit habe, die Unterlagen einzureichen.
Nur: Sämtliche Original-Unterlagen sind weg (keine Kopie vorhanden)!
Ich könnte nur anhand von Bankauszügen nachweisen, das ich z. B. Arbeitslosenhilfe in 2002 bekommen habe.
Meine Fragen:
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Was kann ich tun?
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Reichen die Kopien der Bankauszüge aus?
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Bin ich tatsächlich in der Beweislast oder reicht eine eidesstattliche Aussage des Zeugen aus, um zu verhindern, dass eine Schätzung vorgenommen wird (die in aller Regel zum Nachteil des Steuerpflichtigen ausfallen wird) zu verhindern?
Auf Eure Ratschläge freut sich
der Carsten