ESt-Erklärung angeblich nicht eingegangen

Hallo,

ich habe meine Einkommensteuerklärung für 2002 am 31.7. in den Hausbriefkasten des Finanzamtes eingeworfen. Ich hatte zuvor um Fristverlängerung um zwei Monate gebeten, weil ich noch nicht alle Unterlagen zusammen hatte. Die Fristverlängerung wurde mir schriftlich bewilligt.

Obwohl ich - in Gegenwart eines Zeugen, der dies auch gerne bestätigen wird - die Unterlagen in den Hausbriefkasten geworfen habe (das FA liegt nur 150 m von meiner Haustür entfernt) - habe ich ein Schreiben erhalten, nachdem die Unterlagen angeblich nicht beim FA eingegangen seien und ich - unter Androhung der üblichen AO-Paragraphen - bis 1.10. Zeit habe, die Unterlagen einzureichen.

Nur: Sämtliche Original-Unterlagen sind weg (keine Kopie vorhanden)!

Ich könnte nur anhand von Bankauszügen nachweisen, das ich z. B. Arbeitslosenhilfe in 2002 bekommen habe.

Meine Fragen:

  1. Was kann ich tun?

  2. Reichen die Kopien der Bankauszüge aus?

  3. Bin ich tatsächlich in der Beweislast oder reicht eine eidesstattliche Aussage des Zeugen aus, um zu verhindern, dass eine Schätzung vorgenommen wird (die in aller Regel zum Nachteil des Steuerpflichtigen ausfallen wird) zu verhindern?

Auf Eure Ratschläge freut sich

der Carsten

Hallo Carsten,

vorab kurz eine Infor bzgl. der Abgabefristen von Steuererklärungen:

  • Infos über die Fristdauer kannst du § 109 AO entnehmen.
  • Die Rechtsgrundlage ist § 149 (2) Satz 1 AO.
  • Siehe auch „Antrag auf ESt-Veranlagung“ § 46 (2) Ziff. 7 u. 8 EStG
    Demnach hast du 2 Jahre Zeit für die Steuererklärung.

Demnach war deine Bitte um Fristverlängerung noch gar nicht notwendig.
Nur als Tipp für die Zukunft. (Meine ESt-Erklärung für VZ 2002 habe ich Ende August 2003 abgegeben.)

Hier würde ich raten - nach Rücksprache mit einem Anwalt für Verwaltungs- / Steuerrecht - schnellstens ein Schriftstück aufzusetzen, was diesen Hergang und den damit verbundenen Mißstand darstellt. Der Zeuge könnte seine Aussage schriftlich festhalten und unterschreiben bzw. mit zum Anwalt gehen.

Nur: Sämtliche Original-Unterlagen sind weg (keine Kopie
vorhanden)!

Für diese Sache kommt der Tipp zu spät, aber demnächst UNBEDINGT Kopien anfertigen. Ich gebe z. B. immer nur Kopien ab, außer bei Rechnungen und Spendenbestätigungen. Wenn ich Originale abgebe mache ich mir vorher eine Kopie davon, so dass ich quasi ein Doppel von meiner kompletten Steuererklärung zuhause habe.

Bei den Kopien der Bankauszüge würde ich aber nur die relevanten Zeilen kopieren, den Rest - insbesondere den Kontostand - verdecken. Aber das mit dem Abdecken ist eh unnütz geworden, seit dem das Bankgeheimnis seit Anfang diesen Jahres weggefallen ist!

Das Arbeitsamt kann bestimmt noch einmal eine Kopie des Leistungsbescheides machen. Die haben doch alles in der Akte. Das würde ich aber mit dem Anwalt absprechen.

Eine Schätzung muß nicht zwangsläufig zum Nachteil des Steuerzahlers ausfallen. Dies kann ggf. aber nachteilig sein, wenn im VZ 2001 gearbeitet wurde und im VZ 2002 - wie angedeutet - Zeiten von Arbeitslosigkeit bestanden.

Das mit der „Beweislast“ würde ich auch von fachlicher Seite abklären lassen. Ich bin mir nicht sicher, ob die Aussage der Begleitperson ausreicht?

Hier auch noch ein Tipp: Zukünftig die Sachen persönlich abgeben, oder per Einschreiben mit Rückschein (EBfRSch) zusenden.

Ich hoffe nun, dass ich ein wenig helfen konnte.

Gruß …

Anna-Maria Penitzka

Liebe Anna-Maria,

vorab kurz eine Infor bzgl. der Abgabefristen von
Steuererklärungen:

  • Infos über die Fristdauer kannst du § 109 AO entnehmen.
  • Die Rechtsgrundlage ist § 149 (2) Satz 1 AO.
  • Siehe auch „Antrag auf ESt-Veranlagung“ § 46 (2) Ziff. 7 u.
    8 EStG
    Demnach hast du 2 Jahre Zeit für die Steuererklärung.

Demnach war deine Bitte um Fristverlängerung noch gar nicht
notwendig.
Nur als Tipp für die Zukunft. (Meine ESt-Erklärung für VZ 2002
habe ich Ende August 2003 abgegeben.)

Was Du hier geschrieben hast…?

  1. § 109 AO befasst sich nur allgemein mit der Verlängerung von behördlich gesetzen Fristen. Er enthält keine Aussage über die Abgabefrist einer Einkommensteuererklärung.
  2. § 149 AO verpflichtet zur Abgabe der Steuererklärung bis 31.05. des Folgejahres
  3. Die Frist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 ist nicht anwendbar. Hier liegen Einkünfte des Progressionsvorbehalts (Arbeitslosengeld) vor, die nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 zwingend zu einer Veranlagung führen.
    Dreh es wie Du willst, die Abgabe der Steuererklärung hätte in diesem Fall schon zum 31.05. erfolgen müssen. Die gültige Fristverläüngerung räumte hier nochmal einen kleinen Spielraum bis Juli ein.

Bei den Kopien der Bankauszüge würde ich aber nur die
relevanten Zeilen kopieren, den Rest - insbesondere den
Kontostand - verdecken. Aber das mit dem Abdecken ist eh
unnütz geworden, seit dem das Bankgeheimnis seit Anfang diesen
Jahres weggefallen ist!

Das Schwärzen des Kontostandes ist sinnvoll.
Das aufgehobene Bankgeheimnis führt aber nicht dazu, dass das FA jeden Kontoauszug einsehen oder abfragen kann.

Das Arbeitsamt kann bestimmt noch einmal eine Kopie des
Leistungsbescheides machen. Die haben doch alles in der Akte.
Das würde ich aber mit dem Anwalt absprechen.

Ja!

Eine Schätzung muß nicht zwangsläufig zum Nachteil des
Steuerzahlers ausfallen. Dies kann ggf. aber nachteilig sein,
wenn im VZ 2001 gearbeitet wurde und im VZ 2002 - wie
angedeutet - Zeiten von Arbeitslosigkeit bestanden.

Vater Staat lässt sich keinen Cent Steuern entgehen. Wer zur Abgabe einer Steuererkärung verpflichtet ist wird früher oder später geschätzt. Wer zu gering geschätzt wurde, ohne sich beim FA zu melden macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar.

Ich hoffe nun, dass ich ein wenig helfen konnte.

Weitergehende Hilfe zu STEUERerklärungen findet man im Brett STEUERN, auch wenn das Brett ÄMTER wegen FinanzAMT so naheliegend ist.

Gruß …

Kiese

Auflösung der Geschichte
Hallo Leute,

besten Dank für Eure Tips (vor allem die mit den Kopien!), aber man höre und staune: Ich bekam am Samstag, dem 20.9., einen dicken Umschlag vom Finanzamt. Inhalt: Meine Original-Unterlagen!

Dazu ein kurzes Schreiben: Besten Dank für die Zusendung der Steuerunterlagen. In Kürze erhalten Sie einen Steuerbescheid usw. und so fort.

Da fragt man sich doch: Wo sind die Unterlagen zwischen dem 31.7. und dem 20.9. geblieben? Zumal Steuernummer und zu Händen Frau Sowieso ja drauf waren!

Kann es sein, dass zwecks Datenabgleich wg. Arbeitslosigkeit zum Arbeitsamt und noch mal zurück gegangen sind? Oder zwischen meinem alten und neuen FA wg. der Umsatzsteuer?

Oder wie führen die Finanzämter den sog. Datenabgleich durch? Wäre doch auch mal interessant!

In jedem Fall kann ich mich nun zurücklehnen und auf den Steuerbescheid warten und brauche nicht alles nochmal 'rauszusuchen!

In diesem Sinne tschö mit ö