Hallo!
Der Steuerpflichtige, seine Partnerin (die Kindsmutter) und das Kind wohnten das gesamte letzte Jahr zusammen, sind allerdings 2x umgezogen, wohnten also in dem Jahr an drei verschiedenen Adressen. In der Est-Erklärung 2012 soll Unterhalt für die Kindsmutter geltend gemacht werden.
In der Anlage Unterhalt steht, dass für jeden Haushalt eine eigene Anlage nötig ist.
Müssen also insgesamt 3 Anlagen Unterhalt (für jede Anschrift eine) ausgefüllt werden, obwohl die unterhaltene Person und der monatliche Unterhaltsbetrag im gesamten Jahr immer gleich war?
Danke für die Hilfe!