Hallo,
kann man Krankenkosten (die nicht von der Krankenkasse getragen werden, aber medizinisch notwendig sind) nur als außergewöhnliche Belastung geltend machen? Es handelt sich bei den Krankenkosten nicht um eigene Kosten, sondern um Krankenkosten für eine Person, der man Unterhaltsverpflichtet ist.
Danke.
Katrin
Krankheitskosten f. Unterhaltsempfänger
Hi,
nach dem BFH Urteil vom 11.07.1990 - III R 111/86 (BStBl II 1991, 62) können für einen Unterhaltsberechtigten aufgewendete Krankheitskosten - gegebenenfalls neben den nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbaren Unterhaltsleistungen - insoweit beim Unterhaltspflichtigen zu einer Steuerermäßigung gemäß § 33 EStG führen, als der Unterhaltsberechtigte nicht in der Lage ist, die Krankheitskosten selbst zu tragen.
Das Urteil ist leider im Internet nur kostenpflichtig zu bekommen. An sich lohnt sich aber nicht der Kauf, da der Leitsatz bereits genügt:
http://www.drsp.net/index/Volltext/1996/011000-01199…
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/forumArchiv/…
Schöne Grüße
C.
Das Urteil ist leider im Internet nur kostenpflichtig zu
bekommen. An sich lohnt sich aber nicht der Kauf, da der
Leitsatz bereits genügt:
Das Urteil gibts auch kostenlos
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1991/XX910062.HTM
Und hier finden sich alle im BStBl II veröffentlchten Urteile seit 1980
http://www.bfh.simons-moll.de/bfhsms_index.html
.
BFH Urteile Link
Hi,
Und hier finden sich alle im BStBl II veröffentlchten Urteile
seit 1980
http://www.bfh.simons-moll.de/bfhsms_index.html
danke, den Link habe ich zu meinen Lesezeichen genommen.
Schöne Grüße
C.