Liebe Steuerkundige,
angenommen es gibt einen Todesfall und die Erben müssen die Einkommensteuer-Erklärung für den Verstorbenen im Todesjahr abgeben. Es ist eine Anlage V+V erforderlich.
Welchen Zeitraum umfassen die Zahlen (Einnahmen/Ausgaben) der Anlage V+V?
- Januar bis Todestag oder 1. Januar bis Grundbuchumschreibung oder ganz anders?
Müssen Ausgaben (z.B. Versicherungsbeiträge), die am 2. Januar jährlich im voraus gezahlt worden sind, entsprechend aufgeteilt werden oder gilt das Abflußprinzip?
Analoge Frage für Mieten, die jährlich gezahlt werden: aufteilen oder Zuflußprinzip?
Danke im voraus für hilfreiche Antworten und/oder hilfreiche Links.
Gruß Gudrun