Hallo,
angenommen Person A hat ein Kind und ist nicht verheiratet aber lebt mit der Mutter des Kindes in einem Haushalt. A hat einen halben Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und macht jetzt seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009.
Was muss A in der Spalte „Anspruch auf Kindergeld eintragen“?
Hallo,
einen halben Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerbescheinigung
eingetragen und macht jetzt seine Einkommensteuererklärung für
das Jahr 2009.
Was muss A in der Spalte „Anspruch auf Kindergeld eintragen“?
Was ist die Spalte A?
Wenn es ich um Zeile 6 Ziff 15 der Anlage Kind handelt „Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen für 2009“
ist unter den geschilderten Voraussetzungen die Hälfte des Kindergeldes anzugebn, das die Familienkasse in 2009 gezahlt hat. Wenn für das Kind Kindergeld für das ganze Jahr gezahlt wurde, sind 50 % von 1.848 €, also 924 € als Anspruch einzutragen.
Gruß
Zemionow
ist unter den geschilderten Voraussetzungen die Hälfte des
Kindergeldes anzugebn, das die Familienkasse in 2009 gezahlt
hat. Wenn für das Kind Kindergeld für das ganze Jahr gezahlt
wurde, sind 50 % von 1.848 €, also 924 € als Anspruch
einzutragen.
das Steuerrecht lebt von Veränderungen: das Kindergeld hatte sich 2009 erhöht: 12 x 164,-- + 100,-- Sonderbonus!! Und davon die Hälfte!
E.
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