A und B sind seit ca. 20 Jahren verheiratet. Beide sind nichtselbständige Arbeitnehmer und sind seit mehreren Jahren ununterbrochen berufstätig.
A besitzt die Steuerklasse 3 und B die Klasse 5. Außer dem Arbeitslohn haben beide keinerlei andere Einkünfte. Sie haben auch nie eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgegeben, da sie nie dazu aufgefordert, abgemahnt etc. wurden. Deshalb lebten sie lange im Glauben, dass sie nicht dazu verpflichtet seien.
A fand jedoch heraus, dass Ehepaare mit Steuerklassenaufteilung 3 und 5 sehr wohl verpflichtet sind, eine Erklärung abzugeben haben und das macht ihn seit einigen Tagen sehr zu schaffen.
Was würden sie diesem Paar nun raten, welche Sanktionen hat sie zu erwarten und welchen Schritt sollen sie machen!?!
Hallo, wenn vom Gesamteinkommen der eine Partner z.B. 90% und der
andere Partner 10% verdient, sieht es aus, das wahrscheinlich
eine Nachahlung zu leisten ist.
Bei 55% zu 45% ist eine Steuerrückahlung zu erwarten.
Dann wäre die Steuerklassenwahl 4/4 günstiger, weil dann schon im Laufe des Jahres weniger Steuern gezahlt werden. Gruß
Mal abgesehen davon, ob die Familie was zurückbekommt oder nicht, kann sie zur Rechenschaft gezogen werden, weil sie jahrelang keine Einkommensteuererklärung (auch ohne Absicht zum Bösen) gemacht hat. Warum meldet sich der Finanzamt dann nicht?
Die Einkommensverteilung beträgt ca 60% zu 40% bei A un B.
A fand jedoch heraus, dass Ehepaare mit
Steuerklassenaufteilung 3 und 5 sehr wohl verpflichtet sind,
eine Erklärung abzugeben haben und das macht ihn seit einigen
Tagen sehr zu schaffen.
Was würden sie diesem Paar nun raten, welche Sanktionen hat
sie zu erwarten und welchen Schritt sollen sie machen!?!
Rechnen Sie doch mal durch!::
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Mal abgesehen davon, ob die Familie was zurückbekommt oder
nicht, kann sie zur Rechenschaft gezogen werden, weil sie
jahrelang keine Einkommensteuererklärung (auch ohne Absicht
zum Bösen) gemacht hat. Warum meldet sich der Finanzamt dann
nicht?
Das liegt vermutluich daran, dass och nicht alles perfekt läuft mit der Kontrolle!!
Aber das kann noch kommen!
Rechnen Sie mal mit einem einfachen Programm durch oder gehen Sie zu einem Berater!
Die Einkommensverteilung beträgt ca 60% zu 40% bei A un B.
Hallo,
dann aber schleunigst die Einkommensteuererklärung machen. Denn das schreit förmlich nach einer Erstattung.
Strafe vom Finanzamt ist dann nicht zu erwarten, da man ja nicht Steuern hinterzogen hat, sondern auf Erstattungen verzichtet hat.
A und B würden gerne die ESt Erklärungen der letzten Jahre nachholen und dem Finanzamt nachreichen, doch da gibt es ja die Probleme mit den Fristen. Für 2006 und alle Jahre davor sind die ja schon abgelaufen?
Sollte man jetzt einfach anfangen eine Erklärung für das Jahr 2007 zu machen und gut ists??
unter Anwendung dieser Parameter können A und B mit einer kleinen Erstattung rechnen, außer der Arbeitgeber hätte beim Lohnsteuerabzug einen Fehler gemacht.
Haben A und B noch weitere Aufwendungen, wie Fahrtkosten zur Arbeit, Versicherungsbeiträge, Kirchensteuerzahlungen kann die Erstattung auch etwas höher ausfallen.
A und B sollten es sich aber unbedingt nochmals genau ausrechnen lassen, da wir uns im Grenzbereich zwischen kleiner Erstattung und kleiner Nachzahlung bewegen. Außerdem können bei der Komplexität des Steuerrechts hier unmöglich genaue Zahlen angegeben werden.
A und B sollten sich aber nicht all zu viel Sorgen machen, denn eine evtl. Nachzahlung fiele wirklich gering aus und das Finanzamt wird wegen solcher Kleinbeträge erfahrungsgemäß kein Strafverfahren einleiten.
Wenn sich für 2007 eine Erstattung ergeben sollte, dann sollten A und B auch die Altjahre überprüfen lassen. Durch Wegfall der 2-Jahres-Frist kann hier bis ins Jahr 2004 zurückgegangen werden.
A und B sollten sich aber nicht all zu viel Sorgen machen,
denn eine evtl. Nachzahlung fiele wirklich gering aus und das
Finanzamt wird wegen solcher Kleinbeträge erfahrungsgemäß kein
Strafverfahren einleiten.
Nach allem was amn liest werden keine Strafen fällig, falls man Die Steuern selbst nacherklärt bevor die Finanzverwaltung von sich aus ein Ermittlungsverfahren einleitet. Das gilt, wie man in letzter Zeit in vielen Artikeln lesen konnte für alle die „vergessen haben“ ihre Kaptialeinkünfte im Ausland zu versteuern. Wieso sollten Einkünfte im Inland anders behandelt werden dürfen (Gleichbehandlungsgrundsatz).
Sollten allerdings Steuernachzahlungen offen sein sind diese Steuern nachzubezahlen + Zinsen (glaube 0,5% pro Monat). Alles was länger als 10 Jahre her ist, ist übrigens m.W. verjährt.
Also gilt es im Prinzip mal nachzurechnen und ggf. die Erklärungen für die letzten 10 Jahre nachzureichen.
Etwas problematisch könnte eventuell die Beschaffung der nötigen Belege sein - wer bewahrt schon alles 10 Jahre auf. Außerdem dürfte es für den Laien nicht ganz einfach sein entsprechende Berechnungen für diesen Zeitraum zu machen, Steuersätze u.a. haben sich ja in dem Zeitraum mehrfach geändert. Vielleicht ist daher die Hilfe eines Steuerberaters oder eine Lohnsteuerhilfevereins (weiß aber nicht, ob die in solchen Fällen noch unterstützen) angeraten.
Steuerlich dürfte es sich, soweit man es aufgrund Deiner verständlicherweise knappen Angaben hier im Forum beurteilen kann, um eher geringe Summen handeln.
Welchen Sinn hat ein Komplettzitat oder ist man zu unfähig, das zu löschen?
Wenn man auf Antworten drückt, dann kann man Steuerung (Strg) und Buchstabe A drücken, dann ist alles markiert und dann drück man auf entfernen und schon ist das Komplettzitat weg.
Durch Wegfall der 2-Jahres-Frist kann hier bis ins Jahr 2004
zurückgegangen werden.
Nach Ansicht des Gesetzgebers allerdings nicht, da gehts nur bis 2005 zurück. Es sind jedoch anhängige Klagen vorhanden, die meinen, der Gesetzestext sei dahingehend nicht eindeutig. Ich sehe das nicht so.
Das liegt vermutluich daran, dass och nicht alles perfekt
läuft mit der Kontrolle!!
Daran liegt es mit Sicherheit nicht. Das Finanzamt erhält von der Gemeinde eine Mitteilung, wenn sich jemand eine Ersatzlohnsteuerkarte ausstellen lässte. Es erhält aber keine Mitteilung, wenn die nicht arbeitende Ehefrau (oder Ehemann) sich eine Steuerkarte mit Klasse V holt. Dies hätte der Gesetzgeber aber regeln können, daher liegt auch keine Steuerhinterziehung vor, wenn man von der Abgabepflicht bei III/V nichts gehört hat.
Der Grund ist ganz einfach, einige zahlen nach, einige nicht, das gleicht sich quasi aus und warum soll man jemanden zu einer Erstattung zwingen?
Das bloße Ausstellenlassen einer Steuerkarte mit Steuerklasse V wird also nicht dem FA gemeldet. Nur wenn man eine erstmalige Steuererklärung abgegeben hat, dann erkennt der Computer die Steuerklassen und der Fall wird als pflichtveranlagt geführt, es folgen dann auch Erinnerungen, Zwangsgeldandrohungen und -festsetzungen, wenn man nicht abgibt. besonders lustig ist es, wenn das Finanzamt schätzt und es zu einer Erstattung kommt, eine erzwungene Erstattung quasi.
MfG
Oerdiz
Der Fragende kann sich übrigens mit Elsterforumular.de ein kostenloses Steuerprogramm runterladen und sich selbst ausrechnen, ob er nachzahlen muss oder ob er Erstattungen verschenkt hat.
Nachsatz: Ich würde erstmals eine Steuererklärung für 2007
abgeben
evtl. mit Hilfe der Beratungsstelle eines
Lohnsteuerhilfe-Vereins.
Achja und warum? Wenn die fiktiven Steuerpflichtigen mit der Steuerklassenkomibnation III/V keine Werbungkosten haben, dann benötigen sie auch keinen Hilfeverein, der erstmal eine Gebühr verlangt.