ESt-Erklärung Reisekosten und Entfernungspauschale

Hallo zusammen,

ich mache gerade meine erste Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2012 und habe einige Fragen, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.

Zu meiner beruflichen Situation:
Ich war beinahe das gesamte Jahr 2012 auf Dienstreise bei einem einzigen Mandanten. Unterbrochen wurde dies von einigen Dienstreisen ins Ausland. Mein AG zahlt für jeden Reisetag einen Tagessatz, der über dem gesetzlich fixierten Betrag liegt, auch im Ausland. Der AG übernimmt sowohl die Steuern für den höheren Tagessatz als auch Steuern, die bei Überschreitung der 3-Monats-Grenze anfallen. Darüber hinaus zahlt der AG ein Monatticket im ÖPNV für die Anreise zum Mandanten und die darauf anfallenden Steuern.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen für mich:

  1. Muss ich die Reisekosten für Auswärtstätigkeiten überhaupt noch in meiner Einkommenssteuererklärung angeben, wenn der AG die Tagessätze und die Fahrtkosten trägt und zudem die Steuernabgeltung übernimmt?

  2. Kann ich trotz dieser Sachverhalte eine Entfernungspauschale angeben?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Hallo Rainer,
da ist nichts zu machen.
Keine Angaben da des AG die Steuer entrichtet.
Keine Entfernungspauschale, da der AG sie Reise von der Haustür erstattet. Bleiben nur die Tage wo Du zu deiner Arbeitsstelle fährst.
mfg
Ben

Diese Tage kann ich an einer Hand abzählen :smile: Außerdem kann ich auch für diese Fahrten das ÖPNV-Ticket nutzen, da AG und Mandant in derselben Stadt sind.
Muss ich dann bei den Punkten „Wege zur Arbeit“ und „Reisekosten für Auswärtstätigkeit“ überhaupt etwas eintragen oder kann ich die Einträge ignorieren?

Vielen Dank!

Hallo,
nichts angeben
mfg
Ben

  1. nein, ist ja schon alles versteuert
  2. Ich vermute, daß Ihre Dienstreisen immer ab und bis zur Dienststelle durchgeführt wurden.
    Die Entfernungspauschale betrifft doch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle = Dienststelle -> das heißt die Entfernungspauschale dürften Sie dann noch angeben.

Hallo Rainer,

zu 1)
da der AG alle Aufwendungen übernommen hat, können Sie hier steuerlich nichts mehr geltend machen, müssen es also in Ihrer Steuererklärung nicht mehr angeben.
zu 2)
Die Entfernungspauschale ist ja für Fahrten Wohnung : Arbeitsstätte gedacht. Für die Tage, an denen sie von der Wohnung direkt zum Mandanten gefahren sind, haben Sie schon bereits Reisekosten erhalten, diese Tage sind daher abzuziehen. Für Arbeitstage, an denen Sie keine RK erhalten haben, können Sie diese angeben.
Eigentlich werden die vom AG erstatteten Tage auf der LStKarte eingetragen. Oftmals prüft das Finanzamt die auf LStErklärung angegebenen Tage durch Rückfrage beim AG. Dies sollten Sie bei Angabe der Tage bedenken.
Hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
Tina