Hallo zusammen,
ich mache gerade meine erste Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2012 und habe einige Fragen, die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.
Zu meiner beruflichen Situation:
Ich war beinahe das gesamte Jahr 2012 auf Dienstreise bei einem einzigen Mandanten. Unterbrochen wurde dies von einigen Dienstreisen ins Ausland. Mein AG zahlt für jeden Reisetag einen Tagessatz, der über dem gesetzlich fixierten Betrag liegt, auch im Ausland. Der AG übernimmt sowohl die Steuern für den höheren Tagessatz als auch Steuern, die bei Überschreitung der 3-Monats-Grenze anfallen. Darüber hinaus zahlt der AG ein Monatticket im ÖPNV für die Anreise zum Mandanten und die darauf anfallenden Steuern.
Hieraus ergeben sich folgende Fragen für mich:
-
Muss ich die Reisekosten für Auswärtstätigkeiten überhaupt noch in meiner Einkommenssteuererklärung angeben, wenn der AG die Tagessätze und die Fahrtkosten trägt und zudem die Steuernabgeltung übernimmt?
-
Kann ich trotz dieser Sachverhalte eine Entfernungspauschale angeben?
Vielen Dank für eure Hilfe.