ESt.-Erklärung rückwirkend ändern

Hallo,

vom FA wird ja der Bescheid ausgestellt nach den Angaben des Steuerpflichtigen. Sollte dieser nun Jahre später, sagen wir mal heute, den Bescheid von 2001 noch mal aus Langeweile durchrechnen und feststellen, das dieser fehlerhaft ist nach damaliger Gesetzlage, was tun? Der Fehler lag in der Ansicht des Steuerpflichtigen aus Unkenntnis der speziellen Rechtslage. Das FA hat natürlich richtig gerechnet, nach den bereitgestellten Angaben. Da es in dem fiktiven Fall um mehrere hundert (nun Euro) vielleicht geht, die zuviel an Steuern gezahlt wurden, gibt es irgendeine Möglichkeit der Nachbesserung, natürlich mit Folgen auf die nächsten, bereits mit Bescheid ausgestellten Jahre?

Wie wäre der Fall, wenn das FA eine Prüfung veranlasst, und dabei kommt ein recht hoher Betrag zu Ungunsten des FA raus?

Gruß
André

siehe zwei Postings tiefer …
Hi !

… dort sollte sich bereits ein Großteil der Antworten finden lassen.

Wenn das FA eine Prüfung durchführt und dabei Feststellungen trifft, die zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen, so sind auch diese zwingend zu berücksichtigen.
ABER: als Steuerpflichtiger besteht kein Rechtsanspruch auf eine Steuerprüfung!!!

BARUL76