EST Erklärung: Studienbeitragsdarlehen absetzbar?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe im Jahr 2010 ein offizielles Studienbeitragsdarlehen der KFW vollständig, in einem Betrag zurückgezahlt. Ist es möglich diesen Betrag in der EST-Erklärung für 2010 irgendwie anzugeben?

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
ControllerausMünchen

Eine Darlehns-Rückzahlung ist grundsätzlich nicht abzugsfähig. Damit haben Sie ja Studienkosten getragen, die Sie absetzen konnten.

Hallo Controller,

leider kann ich Dir nicht weiterhelfen.