ESt-Erklär. Rentner / Wie KV- + PV-Beträge errechnen für Anlage Vorsorge?

Liebe ExpertInnen,

ein gesetzlich versicherter Rentner R stellt sich jährlich die Frage, warum er Mords-Rechnereien veranstalten muß, um auf die drei Zahlen zu kommen, die er in die Anlage Vorsorge eintragen muß - und fragt sich insgeheim, ob es irgendwie auch einfacher geht oder wie andere (andere Rentner oder StB) das machen.

Im Rentenbescheid zum 1. Juli steht zwar aufgedröselt drin, wie sich der Auszahlungsbetrag zusammensetzt, aber das gilt jeweils nur für das 2. Halbjahr, denn im folgenden 1. Halbjahr ändert sich immer irgendwas. Entweder wird der PV-%-Satz erhöht (ab Jan) oder der Zusatzbeitrag geändert (ab März) oder wie 2015 + 2019 beides.
Für diese Änderungen gibt es keine schriftlichen Mitteilungen, weder von der DRV noch von der Krankenkasse, lediglich im Kontoauszug findet sich der Hinweis, was sich wie geändert hat.

Dieses Jahr die vermeintlich(!) grandiose Idee, sich die dem FA übermittelten Rentenbescheiddaten downzuloaden, besagte drei Zahlen dort abzuschreiben anstatt auszurechnen. Nachdem das dazu extra erforderliche Anmeldeprozedere erfolgreich war, die große Enttäuschung. Dort steht nur:
Jahresbetrag Rente + Rentenanpassungsbetrag (für die Anlage R)
und für die Anlage Vorsorge

  • KV-Jahresbeitrag Rentner
  • PV-Jahresbeitrag Rentner

Jetzt ist der Rentner fast so schlau wie vorher und veranstaltet 12 (i.W. zwölf) Multiplikationen + 2 Additonen + 1 Subtraktion, um auf zwei von drei Zahlen zu kommen, die er benötigt:.
In den Vorjahren hatte er noch 16 Multiplikationen, weil er da auch noch die PV ausrechnen mußte.

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Anlage Vorsorge kann man hier anschauen klickmich

Ich wiederhole meine Frage von oben: geht es einfacher und falls ja, bitte wie?

Außerdem stellt sich natürlich auch die übergreifende Frage:
Warum übermittelt die DRV nicht alle Zahlen, die benötigt werden und die sie doch zweifelsohne hat? Schließlich weiß die DRV doch, was sie an die Krankenkasse überwiesen hat

Für sachdienliche Hinweise, Ideen oder Vorschläge bedanke ich mich im voraus.

Gruß

Auf Antrag stellt die DRV eine „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“ aus, in der die in Zeile 17 und 19 einzutragenden Beträge aufgeführt sind (auch die für Zeile 5, 6 und 7). Hat man diese Mitteilung einmal bekommen, erhält man sie automatisch jedes Jahr erneut.

Hallo,

das ist mir so nicht aufgefallen. Früher habe ich einfach den Bescheid zum 1. Juli genommen und „bisherige Beträge“ und "künftige Beträge jeweils x6 genommen, aber meine Mutter hat z. B. im Januar 2018 (das für 2019 habe ich noch nicht bekommen, ist aber vermutlich auch nicht mehr nötig) von der DRV eine
„Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt
Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2017“
erhalten.

Mittlerweile lasse ich eben die übermittelten Daten abrufen (ich mache die Steuererklärung mit WISO Sparbuch), und es steht schon alles an den richtigen Stellen.

Womit wird die Steuererklärung gemacht, auf Papier? Wenn schon die Daten heruntergeladen werden, warum nicht in ein passendes Programm direkt?

Ich kann um diese (für mich späte) Zeit deinen langen Ausführungen zu den Berechnungen leider auch nicht mehr folgen, aber was in meinem Programm unter Versicherungen und Altersvorsorge bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Hinweis steht, ist das:
grafik
Meine Mutter war vor der Rente pflichtversichert, ist das bei „deinem“ Rentner evtl. anders, und ergeben sich daraus die Unterschiede?

Das ist die Frage! In der besagten Mitteilung meiner Mutter steht z. B. so etwas, also ziemlich deutlich, finde ich:

und

und

Gruß
Christa

Ich kann mich nicht erinnern, dass meine Mutter das beantragt hat oder mich gebeten hat, es zu tun, aber ausschließen möchte ich es auch nicht.

Da stellt sich mir aber die Frage, ob dort der Zusatzbeitrag enthalten ist?

Falls ja, dann muß man den Zusatzbeitrag ausrechnen, vom Gesamtbetrag abziehen und das Ergebnis halbieren, um auf den Zuschußbetrag DRV in Zeile 22 zu kommen.
Falls nein, braucht man die Zahl nur zu halbieren, dann hat man aber den Zusatzbeitrag „verschenkt“.

Ich gebe ja zu, daß der Zusatzbeitrag (max. 1% bisher, ab 3/2019 nur noch 0,7% und die auch noch neuerdings zur Hälfte bezuschußt) nicht die Welt ist, aber ich möchte es grade mal genau wissen. :wink:

Danke + Gruß

Also auch irgendwelche Rechnereien veranstaltet. :wink:

Früher Paiper, neuerlich mit Elster online.
Das ist aber für meine Frage ohne Belang.

Wie soll eine Übernahme funktionieren, wenn in dem abgerufenen Dokument die zwei Zahlen zur KV, die man benötigt (Zeile 17 und Zeile 22), eben genau nicht enthalten sind?

R war bis zur Rente auch pflichtversichert.

Mit den Zahlen in Anlage R gibt es kein Problem: (R1 + R2) x 6 = Jahresbetrag.
Dto. der Betrag für die PV.

Es geht nur um die KV. (Siehe auch meine Antwort an Axurit)
Wobei ich mich grad extrem wundere, daß Du und @Axurit den Gesamtbeitrag mitgeteilt bekommst, der Rentner R aber auf seinem Download nur den halben KV-Beitrag zu stehen hat, die Zeile 17 aber den KV-Gesamtbeitrag verlangt.

Ich habe kein Problem damit, mein schon lange existierendes Excel-Muster zu verwenden, aber ich frage mich schon, was die Mio. von Rentnern anstellen, die keinen PC haben? Wurschteln alle mit dem Taschenrechner rum? :wink:

Danke + Gruß

Hallo!

Schreib einfach 10.000 rein, das Finanzamt verwendet ohnehin die elektronisch übermittelten Werte.

Schöne Grüße!

Tut es nicht.
Rentner R + ich haben die ESt-Bescheide aus 2016 + 2017 daraufhin schon gecheckt. In den Bescheiden stehen die Zahlen, die ich mit Excel errechnet habe (incl. Zusatzbeitrag).

Das Finanzamt kann die Werte ermitteln, denn es erfolgt eine Übermittlung durch die Krankenkasse. Wenn du hinten in der Erläuterungsteil schaust, dann steht da in 99% der Bescheide auch „anstelle … wurden die übermittelten Werte …“. Allerdings spricht natürlich nichts dagegen, die Werte zu ermitteln, da man dann den Bescheid prüfen kann, außerdem kann man erkennen, ob noch Luft beim sonstigen Vorsorgeaufwand besteht.

Nö, das tat das Programm für mich:
grafik

Große Auswahl, wie du siehst!

Nein, weil das Programm einem einfach Arbeit abnimmt. Ob Elster Online das auch macht, weiß ich aber nicht.

Tja, warum das in dem Fall so ist, weiß ich auch nicht, vielleicht mal bei der DRV nachfragen?

Sie beantragen halt die schriftliche Mitteilung, von der ich dir Auszüge geschickt habe, dann steht darin genau, welche Zahl in welche Zeile einzutragen ist. :wink:

Gruß
Christa

Die von der DRV mitgeteilten Zahlen enthalten nur den Anteil des Rentners. Sie enthalten daher auch den Zusatzbeitrag. Anders als bei deiner Berechnung, bei der in Zeile 17 und 19 auch der von der DRV bezahlte Anteil enthalten ist, ist dafür in Zeile 22 nichts einzutragen.

1 Like

So ist es aber. Wobei ich sage würde „auf Anforderung“.

Das ist bei dem downgeloadeten auch der Fall.

Das ist der entscheidende Hinweis. :heart: lichen Dank.

Ich ahnte schon länger (seit Steuerjahr 2016), daß sich das Leben unnötig schwer gemacht wird, kam aber nicht drauf, an welcher Stelle. :wink:

Hab jetzt nochmal die „Anleitung zur ESt“ nachgelesen. Dort heißt es sinngemäß wenn es Zuschüsse gibt, sind sie in Zeile 22 einzutragen.
Kein Wort darüber, daß man Zeile 22 leer lassen kann, wenn in Zeile 17 nur der Rentner-Anteil und nicht der Gesamtbeitrag eingetragen wird.

Nochmals Danke + Gruß

Toll, nützt mir aber nicht viel, wenn ich kein WISO habe. :wink:

Du hättest mich aber vor zwei Tagen anhand Deiner Zahlen schon „aufklären“ können, daß es sich bei der automatischen Datenübernahme in Zeile 17 nur um den Rentner-Anteil handelt und Zeile 22 leer bleibt…
(Ich hatte ja die ganze Zeit von Gesamtbeitrag und Zuschuß gefaselt!)

Doch kann es auch, wie ich jetzt weiß.
Das ESt-Formular war schon einige Tage als Entwurf gespeichert und zur Hälfte ausgefüllt. Erst danach erfolgte der Antrag auf Abruf und das Warten auf den Abrufcode, der per Post kommt.
War halt eine zeitlich falsche Reihenfolge. Wenn der Abruf möglich ist und man erst dann ein ESt-Formular aufruft, gibt es auch den Button zur Datenübernahme. Alles ganz easy, man muß es nur wissen. :wink:

Die ESt-Erklärung ist zwar schon verschickt, ich habe aber nachträglich nochmal rum"gespielt" und die Datenübernahme getestet.

Gruß

Nö, aber Elster macht das vielleicht auch. Ansonsten war das nur als Beleg dafür gedacht, dass ich keine Rechnereien veranstalten musste. :smiley:

Hätte. hätte, Fahrradkette!
Hätte ich ein Papierformular gehabt, hätte ich das erkennen können. Im Programm sehe ich nicht, was welche Zeile ist!

Man kann übrigens auch eine geänderte hinterherschicken, es wird jeweils die neueste Erklärung nur beachtet. Das habe ich auch schon mal gemacht, es hat funktioniert.

Jetzt bist du aber wenigstens fürs nächste Mal gerüstet!

Gruß
Christa