ESt-Erklärung Angestellter: Wie können Steuerberatungskosten aus vergangener selbstständiger Tätigkeit abgesetzt werden?

Der Steuerpflichtige war im Jahr 2015 selbstständig tätig. Im Jahr 2016 erhielt der Steuerpflichtige eine Rechnung seines Steuerberaters. Darin werden Kosten für die Ermittlung aus Einkünften seiner selbstständigen Tätigkeit im Jahr 2015 in Rechnung gestellt. Der Steuerpflichtige ist im ganzen Jahr 2016 jedoch nicht mehr selbstständig tätig, sondern jetzt Angestellter. Eine EÜR ist für 2016 somit nicht geplant. Wie kann der Steuerpflichtige diese Kosten in der Einkommenssteuererklärung 2016 absetzen?

2015 wurde der Auggabegewim oder -verlust erklärt, da werden die Aufgabekosten richtigerweise berücksichtigt, mit einer Rückstellung. Wenn der Steuerberater das vergessen hat, dann haftet er für den Steuerschaden.

Danke. Der Steuerpflichtige war Freiberufler und hat keine Bilanzen geführt, sondern EÜR erstellt. Rückstellungen für Steuerberatungskosten sind in EÜR nicht möglich. Somit wurde vom Steuerberater auch keine Rückstellung vorgesehen.

Servus,

dann gibt es auch noch keine Betriebsaufgabe. Bei der muss nämlich immer der Aufgabegewinn oder -verlust ermittelt und erklärt werden; auch wer während der laufenden Geschäftstätigkeit immer Überschussrechnungen gemacht hat, erstellt zur Aufgabe eine Bilanz.

In den letzten Jahren (ich weiß nicht, seit wann genau) wird bei Steuerpflichtigen, die „ihre Steuer“ selber machen, in einfachen Fällen auf die Vorlage einer Schlussbilanz verzichtet und nur ein Fragebogen vorgelegt, in dem der StPfl darlegen soll, was mit dem Betriebsvermögen bei Aufgabe geschehen ist.

Kurzer Sinn: Wenn gegenüber dem Finanzamt noch nicht von Betriebsaufgabe die Rede war und noch keine Schlussbilanz vorgelegt worden ist oder ein Aufgabegewinn/-verlust erklärt worden ist, ist 2016 noch alles offen. Je weniger vom betrieblichen Geschehen noch „übrig“ ist, desto einfacher ist es, für 2016 eine Überschussrechnung aus den paar Beträgen, die da noch waren, selber zu erstellen, die Betriebsaufgabe zu erklären und dann eben ohne formale Schlussbilanz auszukommen, sondern schlicht den Fragebogen durchzugehen, den man dann kriegen wird.

Schöne Grüße

MM

Gute Antwort. Die freiberufliche Tätigkeit (ohne Gewerbe) soll mindestens noch bis Ende 2017 „ruhend“ weiterlaufen. Durch den Steuerberater wurde 2015 daher beim FA die Herabsetzung der USt-Vorauszahlungen 2016 auf Null beantragt. Es wurde erklärt, dass keine USt-Erklärung 2016 abgebeben werden würde.
Wenn der Steuerpflichtige Ihre Antwort richtig interpretiert, könnte die Lösung folgende sein: Abgabe einer EÜR für 2016 mit Null Einnahmen, aber mit den Steuerberatungskosten als Ausgaben.
Muss dann automatisch doch eine USt-Erklärung mit abgeben werden?

Servus,

no bravo!

Eben hatte ich noch gelesen

und somit stellt sich die Frage:

Ist das hier als Schnitzeljagd gedacht, bei der der Sachverhalt in kleinen Krümeln sozusagen als Fährte gestreut wird?

Bis zur Betriebsaufgabe gibt es jährlich die Anlage S und die USt-Erklärung.

Schöne Grüße

MM

2 Like

Sorry, mein Fehler. Trotzdem danke.