Hallo,
mal angenommen, man würde einen Handwerksbetrieb auf Rentenbasis erwerben, wie würde die mtl. Zahlung steuerrechtlich behandelt?
Wären das betriebl. Ausgaben oder private Zahlungen also
vorweggenommener Gewinn?
Danke für Antworten.
F.L.
Hallo,
mal angenommen, man würde einen Handwerksbetrieb auf Rentenbasis erwerben, wie würde die mtl. Zahlung steuerrechtlich behandelt?
Wären das betriebl. Ausgaben oder private Zahlungen also
vorweggenommener Gewinn?
Danke für Antworten.
F.L.
Gewinn? Wieso das?
Das müssten m. E. dauernde Lasten sein, § 10 (1) Nr. 1a EStG, als Sonderausgaben abzugsfähig, jedoch wahrscheinlich nicht in voller Höhe, siehe Gesetz.
Hallo,
Gewinn = Privatentnahme.
Also keine betriebliche Aufwendung.
Danke für den Hinweis.
MfG
FL
Betriebsausgaben und ‚Rentenerlass‘
Hi !
Entgegen der bereits geäußerten Auffassung, es würde sich bei den Rentanzahlungen um Sonderausgaben handeln, sieht § 10 EStG in seinem Absatz 1 vor der Aufzählung ganz klar vor, dass Sonderausgaben nur dann anzunehmen sind, wenn die Rentenzahlungen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anzusetzen sind.
Wird ein gesamter Gewerbebetrieb erworben, stellen die Zahlungen hierfür Aufwand in diesem Zusammenhang dar. Sie sind daher nach den Grundsätzen der Betriebsausgaben abzugsfähig.
Wie die Zahlungen im Einzelnen beim Erwerber und beim Verkäufer zu behandeln sind, ist in dem so genannten „Rentenerlass“ vom 26.08.2002 (BStBl I 2002 Seite 893) Rz 56f und die Ergänzung vom 16.09.2004 (BStBl I 2004 Seite 922) Rz. 63 ff zu finden.
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach sollte zur korrekten Ermittlung sämtlicher hier zu ermittelnder Werte:
BARUL76
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