[ESt] Fahrgemeinschaft bei Einsatzwechseltätigkeit

Liebe Forumsmitglieder,

da sich hier im Forum offensichtlich einige Experten befinden, meine Expertenanfrage nun auch noch einmal öffentlich als Forumspost:

Wenn ein Monteur 2005 ständig auf der gleichen Bautelle eingesetzt
wurde und die Tätigkeit jedoch durch eine ca. 2 Monate andauernde
Verletzung unter Bezug von Verletzungsgeld unterbrochen wurde, (die
Entfernung Wohnung-Einsatzort soll mehr als 30 km betragen)läuft
hierdurch die 30 Tage Frist für den Ansatz als Reisekosten neu oder
wäre diese Unterbrechung nicht relevant?

Für den Fall, dass Der Monteurdie Fahrten zur Bautelle mit täglicher
Heimkehr von zu Hause aus durchführt und dabei der Betrieb vor
Fahrt zum Einsatzort nicht aufgesucht wird, wie sind in diesem Falle
die Fahrten zu Einsatzwechseltätigkeit mit einer privaten
Fahrgemeinschaft zu bewerten? Kann jeder Mitfahrer nur die
tatsächlich mit seinem Fahrzeug gefahrenen Tage ansetzen?

Leider gibt das WiSo Programm hierzu keine
Optionsfelder vor, wie etwa bei Fahrten zur Arbeitstätte.

Viellicht kann mir der eine oder andere in diesen Punkten weiterhelfen oder
weiterführende Hinweise geben, um mein allgemeines Interesse zu
befriedigen. :wink:

Vielen Dank und Gruss Harald

Hallo,

oder wäre diese Unterbrechung nicht relevant?

Wie bei Dienstreisen beginnt eine neue Dreimonatsfrist nicht bei Unterbrechungen durch Urlaub oder Krankheit. Eine neue Dreimonatsfrist beginnt, wenn die Tätigkeit aus anderen Gründen mindestens 4 Wochen unterbrochen wurde.

Kann jeder Mitfahrer nur die
tatsächlich mit seinem Fahrzeug gefahrenen Tage ansetzen?

ja, nur die tatsächlich durchgeführten Fahrten. Mehr Werbungskosten sind ja auch nicht entstanden :wink:

Schöne Grüße
C.

Hallo Cirwalda,

vielen dank für die schnelle Antwort!

Kann jeder Mitfahrer nur die
tatsächlich mit seinem Fahrzeug gefahrenen Tage ansetzen?

ja, nur die tatsächlich durchgeführten Fahrten. Mehr
Werbungskosten sind ja auch nicht entstanden :wink:

Bei den Fahrten zum Arbeitsplatz kann aber doch jeder Mitfahrer die km ansetzen, jedoch für Mitfahrten nur bis zu einer Obergrenze von 4.500 Euro. Gibt es hier nicht eine ähnliche Regelung?

In meiner „Literatur“ finde ich nur Hinweise zur Handhabung von Fahrgemeinschaften bei Fahrten zur Arbeitsstääte und zu Fahrten zum Einsatzort bei EWT, nicht jedoch zu Fahrgemeinschaften bei EWT.

Gruss Harald

Hallo,

vielen dank für die schnelle Antwort!

gern geschehen

Kann jeder Mitfahrer nur die
tatsächlich mit seinem Fahrzeug gefahrenen Tage ansetzen?

ja, nur die tatsächlich durchgeführten Fahrten. Mehr
Werbungskosten sind ja auch nicht entstanden :wink:

Bei den Fahrten zum Arbeitsplatz kann aber doch jeder
Mitfahrer die km ansetzen, jedoch für Mitfahrten nur bis zu
einer Obergrenze von 4.500 Euro. Gibt es hier nicht eine
ähnliche Regelung?

Die Fahrten gelten nach 3 Monaten nicht mehr als Dienstreisen, sondern als Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, also Entfernungspauschale. Sagt jedenfalls mein Steuerkompass der Akademischen Arbeitsgemeinschaft und passt so in mein Weltbild :wink:. Die Obergrenze für die Entfernungspauschale von 4.500,- € gilt nicht für öffentliche Verkehrsmittel und auch nicht für mit dem eigene PKW tatsächlich durchgeführte Fahrten. Für Mitfahrer gilt also diese Obergrenze. Ist aber auch o.k., da keine entsprechenden Kosten angefallen sind.

Wechselt man während des Jahres das Verkehrsmittel, gilt der Höchstbetrag nur für die Tage, an denen man nicht mit dem eigenen PKW tatsächlich gefahren ist.

Schöne Grüße
Cirwalda

Hab ich das jetzt richtig verstanden:

in den ersten 3 Monaten kann der Monatgearbeiter nur für die selbst gefahrenen km 0,30 € je km ansetzen. Nach der 3 Monatsfrist unabhängig davon ob Selbstfahrer oder Mitfahrer 0,30 € je Entfernungskilometer, für die Mitfahrten jedoch höchstens 4.500 €.

Hat jemand einen Plan, wie man das im Wisoprogramm eingeben kann? Das Programm sieht Fahrgemeinschaften für EWT nicht vor.

Danke und Gruss Harald

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

in den ersten 3 Monaten kann der Monatgearbeiter nur für die
selbst gefahrenen km 0,30 € je km ansetzen.

ja, für hin und zurück

Nach der 3
Monatsfrist unabhängig davon ob Selbstfahrer oder Mitfahrer
0,30 € je Entfernungskilometer, für die Mitfahrten
jedoch höchstens 4.500 €.

Hat jemand einen Plan, wie man das im Wisoprogramm eingeben
kann? Das Programm sieht Fahrgemeinschaften für EWT nicht vor.

Ich habe das Wiso Programm nicht, aber warum gibst du das nicht als normale Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte ein. Wenn das Programm frägt, mit welchem Verkehrsmittel, dann sollte das klappen.

Schöne Grüße
C.