Hallo,
ich habe mal in dem kleinen Heftchen vom Finanzamt gestöbert.
Dabei ist mir aufgefallen, dass Fahrtkosten keine Werbungskosten mehr sind. Welche konkreten Auswirkungen hat das? Habe ich das richtig verstanden? Außerdem ist der Freibetrag für Werbungskosten auch nur noch 600 Euro? ODer war das schon immer so?
Tja. Wenn ich die Sache richtig verstanden habe, dürfte sich das so auswirken, dass die Fahrtkosten ab sofort nicht mehr vom Bruttoverdienst sondern vom Nettoverdienst abzuziehen sind.
wenn mit den „fahrtkosten“ die fahrten wohnung-arbeitsstätte gemeint sind, dann entfällt ab 01.01.2007 der ansatz der ersten 20 entfernungskilometer als werbungskosten
wenn mit dem „freibetrag für werbungskosten“ der arbeitnehmerpauschbetrag gemeint ist, dann ist mir persönlich jetzt keine abschmelzung auf 600 € bekannt - lasse mich da gerne belehren…
Hallo,
ich hab auch mal mein Heftchen zur Hand genommen.
wenn mit den „fahrtkosten“ die fahrten wohnung-arbeitsstätte
gemeint sind, dann entfällt ab 01.01.2007 der ansatz der
ersten 20 entfernungskilometer als werbungskosten
Ganz genau genommen, ist auch auf Seite 16 schön beschrieben sind die Fahrtkosten Wohnung Arbeitsstätte keine Werbungskosten mehr, können aber ab dem 21 km mit 30ct pro einfachem km wie Werbungskosten angesetzt werden.
wenn mit dem „freibetrag für werbungskosten“ der
arbeitnehmerpauschbetrag gemeint ist, dann ist mir persönlich
jetzt keine abschmelzung auf 600 € bekannt - lasse mich da
gerne belehren…
Die 600 € sind die so genannte Antragsgrenze ab der ein Antrag auf Eintragung eines Freibetrages gestellt werden kann. Der Arbeitnehmerpauschbetrag bleibt bei 920 €.
Tja. Wenn ich die Sache richtig verstanden habe, dürfte sich
das so auswirken, dass die Fahrtkosten ab sofort nicht mehr
vom Bruttoverdienst sondern vom Nettoverdienst abzuziehen
sind.