Hallo,
wie können die Fahrtkosten innerhalb der Eikommenssteuererklärung geltend gemacht werden, wenn man im angestelltenverhältniss arbeitet und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit unterwegs ist?
Gruß,
Robert
Hallo,
wie können die Fahrtkosten innerhalb der Eikommenssteuererklärung geltend gemacht werden, wenn man im angestelltenverhältniss arbeitet und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit unterwegs ist?
Gruß,
Robert
Hi,
es gelten offensichtlich nur noch die Entfernungspauschalen.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0083.htm
Einzelheiten auch hier:
http://www.finanztip.de/d/steuerrecht/Entfernungspau…
bye
es gelten offensichtlich nur noch die Entfernungspauschalen.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0083.htm
Einzelheiten auch hier:
http://www.finanztip.de/d/steuerrecht/Entfernungspau…bye
Diese Daten sind allerdings etwas veraltet.
Ab 2004 sind es 0,30 € pro Entfernungskilometer. Einzutragen auf Anlage N Rückseite. Bis 4500 € max. möglich bei der hier vorliegenden Benutzung öffentl. Verkehrsmittel.
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Diese Daten sind allerdings etwas veraltet.
Ab 2004 sind es 0,30 € pro Entfernungskilometer. Einzutragen
auf Anlage N Rückseite. Bis 4500 € max. möglich bei der hier
vorliegenden Benutzung öffentl. Verkehrsmittel.
Danke vielmals!!
Dann speichere ich diese Seite als unzuverlässig ab!!
Die meisten lesen sich anscheinend auch nicht das Heftchen durch, welches jedes Jahr mit der Lst-Karte verschickt wird. Da stehen die wichtigsten Dinge für ‚Ottonormalverbraucher‘ drin.
bye
es gelten offensichtlich nur noch die Entfernungspauschalen.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0083.htm
Einzelheiten auch hier:
http://www.finanztip.de/d/steuerrecht/Entfernungspau…bye
Diese Daten sind allerdings etwas veraltet.
Ab 2004 sind es 0,30 € pro Entfernungskilometer. Einzutragen
auf Anlage N Rückseite. Bis 4500 € max. möglich bei der hier
vorliegenden Benutzung öffentl. Verkehrsmittel.
Danke für die Antworten.
Kann man auch die Strecken zum Startbahnhof und vom Zielbahnhof geltend machen. Die Strecken werden mit dem Fahrrad zurückgelegt.
Wie verhält sich das mit den Gebühren für die Fahrradstation ?
Gruß,
Robert
Hi,
Kann man auch die Strecken zum Startbahnhof und vom
Zielbahnhof geltend machen. Die Strecken werden mit dem
Fahrrad zurückgelegt.Wie verhält sich das mit den Gebühren für die Fahrradstation ?
vorlegen kann man dem FA grundsätzlich alles. Die Ausgaben müssen glaubhaft gemacht werden. Das liegt mW im Entscheidungsspielraum des Sachbearbeiters. Die Sachbearbeiter der Finanzbehörden sind meistens sehr nett und helfen auch gerne bei Spezialfragen.
Die Frage ist noch, kommt man über die Werbungskostenpauschale und lohnt sich der Aufwand?
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C12030095_L2…
Seite 15 und 22,23
bye