Hallo,
ein Steuerpflichtiger führt zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten seines Betriebs-PKW’s ein Fahrtenbuch. Im Fahrtenbuch müssen ja u.a. Abfahrtsort, Ankunftsort, Kilometerstand, Datum und betriebl. Veranlassung angegeben werden. Üblicherweise wird bei einer Betriebsprüfung das Fahrtenbuch mit den Tankquittungen abgeglichen um mögliche Unstimmigkeiten zu entdecken.
Wenn man nun eine betriebliche Fahrt von Berlin nach Helmstedt hat (200 km) und tankt auf dem Weg in Magdeburg, müssen dann zwei Einträge im Fahrtenbuch erstellt werden, also
a)Berlin-Magdeburg, 150 km, Fahrt Betriebsstätte-Tankstelle
b)Magdeburg-Helmstedt, 50 km, Fahrt Tankstelle-Kunde
oder reicht ein Eintrag
c) Berlin-Helmstedt, 200 km, Fahrt Betriebsstätte-Kunde?
Viele Grüße
Daniel