[EST]Fahrtkosten als Mitfahrer und Öffentl. VK?

Hi

folgender Fall:

AN fährt 3/4 des Jahres 2006 täglich als Beifahrer auf die Arbeit und 1/4 mit der Straßenbahn. Wie gibt man nun das ganze an…? Kann der Beifahrer (Kosten pro Monat Fix 60 Euro) ebenfalls Auto angeben…?

Grüße
Blue

Es ist bis zu einem Betrag von 4500 € egal, wie man zur Arbeit gelangt. Es wird immer die Entfernungspauschale angesetzt. Tage, an denen die Arbeit aufgesucht wird x Kilometer x 0,30 €.

Kommt man da nun auf mehr als 4500 €, muss unterschieden werden, ob ein Kraftfahrzeug genutzt wird.

sh. § 9 Einkommensteuergesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/

Hi

Dank Dir *

Noch ne andere Frage:

Der Arbeitgeber des AN hat den Hauptsitz in Stadt 1 und führt da die Steuern ab - der AN arbeitet in Stadt 2. Auf dem Ausdruck der elektr. Lohhnsteuerbesch. wird als Anschrift Arbeitgeber die Stadt 1 genannt.

Soll ich nun Stadt 1 oder Stadt 2 angeben?

Soll ich nun Stadt 1 oder Stadt 2 angeben?

Hi,

entscheidend ist das Tatsächliche! Also wo wohnt der Arbeitnehmer, wo arbeitet der Arbeitnehmer! Es ist irrelevant, wo der Unternehmer offziell seinen Sitz hat etc., es kommt auf die tatsächlichen Umstände an. Insoweit kann bspw. der Arbeitgeber seine Sitz in München haben, der Arbeitnehmer wohnt in Hamburg und fährt täglich nach Lübeck. Hier ist wohl klar, dass die Pauschale HH-HL ist und nicht HH-M!

Mfg vom

showbee

Gut - dann geb ich Stadt 2 an (sind ca. 50km Unterschied).

Mich hats nur verwirrt, weil auf der Lohnsteuerabrechnung nicht der Arbeitsort (Stadt2) eingetragen ist.

Bei mir sind (wieder mal) die Belege für 2006 das große Prob… *in den Ar*** beiß*

Der Arbeitgeber des AN hat den Hauptsitz in Stadt 1 und führt
da die Steuern ab - der AN arbeitet in Stadt 2. Auf dem
Ausdruck der elektr. Lohhnsteuerbesch. wird als Anschrift
Arbeitgeber die Stadt 1 genannt.

Soll ich nun Stadt 1 oder Stadt 2 angeben?

Wo der Arbeitgeber die Lohnsteuern abführt ist für die Einkommensteuer völlig egal.