Hallo!
Zum Thema Reisekostenerstattung hat folgender Passus Gültigkeit:
Hat der Arbeitgeber Reisekosten steuerfrei erstattet, müssen diese von den Aufwendungen abgezogen werden. Nur der Restbetrag kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Frage:
Wenn ein Arbeitgeber die Fahrtkosten wohl erstattet, dies jedoch nicht steuerfrei, kann der AN die Aufwendungen gegenüber dem Finanzamt dann geltend machen?
Als Beispiel:
Aufwendung für Dienstreise: 100 km x 0,30 € = 30,-- €
Erstattung durch Arb.geber: 100 km x 0,20 € = 20,-- €
Damit hat der AN meines Erachtens seine Fahrtkostenerstattung versteuert und müßte dies auch geltend machen können.
Danke im vorraus für erhellende Kommentare!
Ute
[LoSt] Kostenerstattung steuerfrei vs. versteuert
Hi !
Der Arbeitgeber hat immer die Auswahl, ob er die Erstattung der als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen
- steuerfrei
- versteuert (Zuschlag zum Bruttolohn + anschließende Versteuerung)
vornimmt. Im Fall 1 darf der Arbeitnehmer in der Steuererklärung also nur den übersteigenden Betrag geltend machen. Im Fall 2 können die gesamten Aufwendungen ohne Kürzung der AG-Erstattung geltend gemacht werden. Für das Beispiel würden sich also folgende Werte ergeben.
Als Beispiel:
Aufwendung für Dienstreise: 100 km x 0,30 € = 30,-- €
Erstattung durch Arb.geber: 100 km x 0,20 € = 20,-- €
-
30,00 € Aufwendung Dienstreise
<u>./. 20,00 €</u> steuerfreie AG-Erstattung
= 10,00 € abziehbare Aufwendungen
-
€ 30,00 Aufwendungen Dienstreise = abziehbare Aufwendungen
BARUL76
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