[ESt] Fahrtkosten bei nicht. Vorh. DHHF

Liebe Expertionnen und Erperten,

die Voraussetzungen für doppelte Haushaltsführung wurden ja im Forum bereits in verschiedenen Threats diskutiert. Was kann jedoch an Fahrtkosten abgerechnet werden, wenn die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind?

Ein theoretisches Beispiel:

Ein junger Leher hat seinen ersten Wohnsitz im Haus der Eltern, ohne dass die Voraussetzungen für einen eigenen Hausstand erfüllt sind (eigenes Zimmer ohne Mietvertrag). Da sich an diesem ersten Wohnsitz der Lebensmittelpunkt befindet (Freund, Familie, Vereine), verbringt er hier jedes Wochenende und die Ferienzeit.

Während des Schuljahres fährt er jeden Montag Morgen zum Ort an dem sich sein Arbeitsplatz=Schule befindet (ca. 120 km) und am Freitag Nachmittag wieder zurück. Unter der Woche bewohnt er eine selbst angemietet Wohnung als Zweitwohnsitz, von der aus er Dienstags bis Freitags die Fahrten zum Arbeitsplatz bestreitet (5 km).

Auch wenn die Kosten der Wohnung usw. wegen der fehlenden Voraussetzung der DHHF nicht angesetzt werden können, welche Fahrten kann er als Fahrten zum Arbeitsplatz ansetzen? Welche anderen Kosten könnte er eventuell geltend machen?

Vielen Dank für Eure Hinweise steueropossum

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…

Abs. 1 Satz 6

weitere Erklärung
Hi !

Um auch den „steuerlichen Laien“ die Antwort etwas verständlicher zu machen:

Es ist also möglich, jeden Montag die 120 km und jeden Dienstag bis Freitag die 5 km als Entfernung für die „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“ anzusetzen.

BARUL76

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Hi !

Um auch den „steuerlichen Laien“ die Antwort etwas
verständlicher zu machen:

Es ist also möglich, jeden Montag die 120 km und jeden
Dienstag bis Freitag die 5 km als Entfernung für die „Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“ anzusetzen.

BARUL76

Hallo,

was ist aber, wenn man Sonntag zurück fährt? Dann fährt man doch nicht zur Arbeit sondern zur Zweitwohnung?

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