[ESt] Fahrtkosten im Rahmen von 10 I Nr. 7 EStG

Hallo,
angenommen man hat im Rahmen eines Erststudiums eine tägl. einfache Wegstrecke von 20 km zur Uni. Wie werden dann die Fahrtkosten ermittelt: a)nur Hinfahrt oder b) Hin- und Rückfahrt?

Gruß
Alex

Buchstabe a)

im Rahmen der Entfernungspauschale (einfache Strecke)

.

Danke!

Gilt dies auch für die Fahrten zu privaten Lern- und Arbeitsgemeinschaften? Hatte mal was gelesen, dass hier evtl. nach den „Grundsätzen für Dienstreisen“ abgerechnet werden kann.

rüschdüsch…

gruß inder

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Hi !

Bis einschließlich 2006 gibt es eine Übergangsregelung, dass Fahrten zur Lerngruppe noch wie „Dienstreisen“ (also Hin- und Rückfahrt) anzusehen sind.

Auf Grundlage der neueren Rechtsprechung zum Thema „Arbeitsstätte“ vom 04.04.2006 liegt aber auch an den regelmäßigen Treffpunkten der Lerngruppen eine „Arbeitsstätte“ vor, weshalb auch hierfür nur die Hinfahrt geltend gemacht werden kann.

Dies sähe anders aus, wenn die Lerngruppe nicht an einen festen Ort stattfindet, sondern an stets wechselnden Orten.

BARUL76