mal angenommen ein Arbeitnehmer hab 30 km zur Arbeit und fährt diese täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln (also U-Bahn, Bus, S-Bahn etc.)
Für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zahlt der AN knappe 60€ monatlich.
Was kann man denn jetzt als Werbungskosten geltend machen? Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach Kilometerpauschale UND die Kosten der öffentlichen VM? Oder nur eins der beiden - also die rentablere Variante.
mal angenommen ein Arbeitnehmer hab 30 km zur Arbeit und fährt
diese täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln (also U-Bahn,
Bus, S-Bahn etc.)
Für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zahlt der AN
knappe 60€ monatlich.
Was kann man denn jetzt als Werbungskosten geltend machen? Die
Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach
Kilometerpauschale UND die Kosten der öffentlichen VM? Oder
nur eins der beiden - also die rentablere Variante.
Hallo,
natürlich kann der AN nur eins von beiden absetzen. Alles andere würde nicht anerkannt werden.
Die Kilometerpauschale beträgt ja 0,30 € / Entfernungs-km. Somit würde sich bei der Angabe von öffentl. VM eine jährliche Gebühr von 720 € ergeben, bei 230 Arbeitstage und 30 km (einfache Entfernung !! also nicht die tatsächlich gefahrenen 60 km) eine Km-Pauschale von 2070 € ergeben. Diese kann also ohne weitere Nachweise bei der Anlage N berechnet werden.