[ESt] Fahrtkosten - Wohnung bei den Eltern

Hallo

vielleicht weiss ja jemand von euch Rat.

Zur Situation:
Person A ist bei wohnhaft bei seinen Eltern und arbeitet derzeit rund 200km weit weg und hat dort in der Nähe der Arbeitsstelle eine Wohnung bezogen. Am WE fährt Person A immer heim um seine Tochter zu sehen.

Das Auto mit dem Person A fährt gehört seiner Mutter, sie überlässt es ihm.

Nun meine Frage:
Kann Person A wirklich wie im Formular angegeben jede Heimfahrt anrechnen. Im Formular steht das Person A die Fahrt nach Hause 1x wöchentlich mit einem überlassenen Auto anrechnen kann.
Im Falle von Person A häuft sich da übers Jahr mit der Pauschale von 30 cent pro Kilometer ein Betrag von rund 2000 € an.

In seinem Fall 200km (einfacher Weg) * 0,30 € * 35 Fahrten im Jahr.

Welche Bedingungen muss Person A erfüllen?
Dazu soll noch gesagt sein das die Firma Anfang Januar in seinen Heimatort umzieht und sein Chef ihm 350€ pro Monat steuerfrei auf den Gehaltszettel gutschreibt. Miete ist jedoch durchschnittlich rund 100€ teuerer.

Mit freundlichen Grüssen
B.Schneider

weiss da niemand drüber bescheid oder habe ich es umständlich beschrieben?

es geht darum ob Person A die Fahrt eins zu eins auf die Lohnsteuer angerechnet bekommt oder ob es da einen Pauschbetrag gibt.

mfg

guckst du hier
http://inhalt.monster.de/9578_de-DE_p1.asp

Hallo

Person A ist bei wohnhaft bei seinen Eltern und arbeitet
derzeit rund 200km weit weg und hat dort in der Nähe der
Arbeitsstelle eine Wohnung bezogen. Am WE fährt Person A immer
heim um seine Tochter zu sehen.

also sind die Regelungen für doppelten Haushalt nicht anwendbar.

Das Auto mit dem Person A fährt gehört seiner Mutter, sie
überlässt es ihm.

Benzinkosten wird ihm aber wohl entstehen

Kann Person A wirklich wie im Formular angegeben jede
Heimfahrt anrechnen. Im Formular steht das Person A die Fahrt
nach Hause 1x wöchentlich mit einem überlassenen Auto
anrechnen kann.
Im Falle von Person A häuft sich da übers Jahr mit der
Pauschale von 30 cent pro Kilometer ein Betrag von rund 2000 €
an.

Das ist die Regelung zum doppelten Haushalt und dies ist hier nicht anwendbar.
Abziehbar sind die tatsächlich durchgeführten Fahrten, jedoch mit 0,30 pro Entfernungskm, das steht so auch im untenstehenden Link. Ab 2007 gilt hier auch erst ab dem 21. km die Abziehbarkeit.

In seinem Fall 200km (einfacher Weg) * 0,30 € * 35 Fahrten im
Jahr.

Welche Bedingungen muss Person A erfüllen?

nur, dass er die Fahrten tatsächlich durchgeführt hat und dies auch durch den km Stand nachweisen kann

Dazu soll noch gesagt sein das die Firma Anfang Januar in
seinen Heimatort umzieht und sein Chef ihm 350€ pro Monat
steuerfrei auf den Gehaltszettel gutschreibt.

Diese Erstattung ist bei dem oben ausgerechneten Betrag für die Entfernungskm abzuziehen, also nur der Rest steuerlich abziehbar.

Miete ist jedoch
durchschnittlich rund 100€ teuerer.

das hat keine steuerliche Auswirkung

Schöne Grüße
C.