[ESt] Fahrtkostenzuschuss bei doppeltem Haushalt

Hallo ans Forum!

Ein Arbeitnehmer praktiziert doppelte Haushaltsführung, zwischen den Wohnorten liegt eine Strecke von 420 km. Im Rahmen der DHhf kann er ab 2007 400km als Familienheimfahrt geltend machen. Der AG möchte diesem AN nun monatlich einen (pauschal besteuerten) Fahrtkostenzuschuss von 200 EUR im Monat zahlen. Dies geht nach $40Abs.2 EStG aber nur bis zu dem Satz, den der AN laut §9 EStG als „Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“ geltend machen könnte. Der AN macht aber gar keine Fahrtkosten (Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) geltend sondern die Fahrtkosten fallen ja als Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung an.
Heißt das, dass der AN gar kein Anrecht auf den pauschal besteuerten Fahrtkostenzuschuss hat?

Danke für etwaige Hintergrundinformationen!
Dee

Die Zahlungen können doch nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei erfolgen. Warum sollen die denn pauschal versteuert werden?

Letzeres dürfte dann auch nicht möglich sein.

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Hi !

dies
"Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und

Arbeitsstätte" geltend machen könnte.

und das

Der AN macht aber gar keine Fahrtkosten geltend sondern die
Fahrtkosten fallen ja als Familienheimfahrten an.

sind steuerlich ein und dasselbe. „Werbungskosten“ ist der Überbegriff für eine Vielzahl von Aufwendungen, die steuerliche abzugsfähig sind. Dazu zählen eben auch die Aufwendungen, die im Rahmen der doppelten Hauhaltsführung (DHHF) abziehbar sind.

Bei DHHF sind abziehbar

  • Fahrtkosten (u.a. Familienheimfahrten)
  • Verpflegungsmehraufwand
  • Kosten der Unterkunft am Arbeitsort
  • Umzugskosten

Neben der bereits angesprochenen Möglichkeit, die Zuschüsse steuerfrei zu zahlen besteht somit auch die Möglichkeit der pauschalen Versteuerung der Zuschüsse.

Welche Methode die günstigere ist, hängt von vielen Faktoren des Einzelfalles ab. Denn bei der steuerfreien Zahlung sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung die ansetzbaren Kosten der DHHF um die steuerfreien Zuschüsse zu kürzen. Diese Kürzung ist bei den pauschal versteuerten Zuschüssen nicht vorzunehmen.

BARUL76

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Die Zahlungen können doch nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei
erfolgen. Warum sollen die denn pauschal versteuert werden?

Na ja, weil Fahrtkostenzuschüsse die steuerfrei gezahlt wurden sozialversicherungspflichtig sind? Im Gegensatz zu den pauschal versteuerten…

Welche Methode die günstigere ist, hängt von vielen Faktoren
des Einzelfalles ab. Denn bei der steuerfreien Zahlung sind im
Rahmen der Einkommensteuererklärung die ansetzbaren Kosten der
DHHF um die steuerfreien Zuschüsse zu kürzen. Diese Kürzung
ist bei den pauschal versteuerten Zuschüssen nicht
vorzunehmen.

Hallo Barul,

also wenn ich $40(2)EStG richtig verstehe stimmt das nicht, darin steht nämlich
„Die […] pauschal besteuerten Bezüge mindern die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 abziehbaren Werbungskosten…“

Gruß,
Dee