es wird jetzt etwas kompliziert, aber ich versuch mein Bestes:
Es wird ein Grundstück gekauft, das mit einem Haus bebaut werden soll. Das Haus wird zu 25% (der Wohnfläche) eigengenutzt und zu 75% vermietet werden.
Meine Überlegungen:
Nun sind ja Finanzierungskosten für Grundstücksanschaffung vermieteter Immobilien als Werbungskosten absetzbar.
Meine Fragen:
Kann man zu den Anschaffungskosten für das Grundstück auch die Nebenkosten rechnen (Notar/Grundschuldbestellung, Notar/Kaufvertrag, Maklerprovision, Amtsgericht/Grundschuldeintragung, Grunderwerbsteuer)?
Folgende Annahmen:
Kaufpreis Grundstück 90.000,-
Nebenkosten 10.000,-
Eigenkapital 25.000,-
Finanzierung 75.000,-
Kann hier der Kredit kpl. dem Grundstücksanteil für die vermietete Immobilie zugeordnet und der Kreditzins zu 100% als Werbungskosten (Finanzierungskosten) geltend gemacht werden?
Die Finanzierung besteht aus einem Kredit mit Tilgungsaussetzung und gleichzeitiger Besparung eines Bausparvertrages, der bei Zuteilung den Kredit ablösen soll. Kann die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag im Abschlussjahr als Werbungskosten (Finanzierungskosten) geltend gemacht werden?
Ein Steuerberater wird natürlich hinzugezogen. Würd mich aber gern schon mal vorab informieren.
Kann man zu den Anschaffungskosten für das Grundstück auch
die Nebenkosten rechnen (Notar/Grundschuldbestellung,
Notar/Kaufvertrag, Maklerprovision,
Amtsgericht/Grundschuldeintragung, Grunderwerbsteuer)?
ja, alles ist „zu aktivieren“ und wird abgeschrieben.
Kann hier der Kredit kpl. dem Grundstücksanteil für die
vermietete Immobilie zugeordnet und der Kreditzins zu 100% als
Werbungskosten (Finanzierungskosten) geltend gemacht werden?
ja, sogar sehr sinnvoll!
Kann die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag im
Abschlussjahr als Werbungskosten (Finanzierungskosten) geltend
gemacht werden?
auch hier: ja.
tip: lass 1. steuererklärung vom steuerberater erstellen, dann umfassend erklären lassen, ggf. ab 2.-3. jahr gehts dann selber.
Kann man zu den Anschaffungskosten für das Grundstück auch
die Nebenkosten rechnen (Notar/Grundschuldbestellung,
Notar/Kaufvertrag, Maklerprovision,
Amtsgericht/Grundschuldeintragung, Grunderwerbsteuer)?
ja, alles ist „zu aktivieren“ und wird abgeschrieben.
Meine Recherchen haben jetzt inzwischen etwas Anderes ergeben:
Kann es sein, dass:
Notar/Grundschuldbestellung und Amtsgericht/Grundschuldeintragung zu den Finanzierungskosten gehören und KOMPLETT abgeschrieben werden können.
Notar/Kaufvertrag und Maklerprovision NICHT abgeschrieben werden können.
Nicht so einfach, das Ganze zu durchdringen. Würde mich freuen, wenn jemand Licht in mein Gehirnstübchen bringen könnte (zumindest in dieser Sache ).
Viele Grüsse
Andi
Kann hier der Kredit kpl. dem Grundstücksanteil für die
vermietete Immobilie zugeordnet und der Kreditzins zu 100% als
Werbungskosten (Finanzierungskosten) geltend gemacht werden?
ja, sogar sehr sinnvoll!
Kann die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag im
Abschlussjahr als Werbungskosten (Finanzierungskosten) geltend
gemacht werden?
auch hier: ja.
tip: lass 1. steuererklärung vom steuerberater erstellen, dann
umfassend erklären lassen, ggf. ab 2.-3. jahr gehts dann
selber.
Notar/Kaufvertrag und Maklerprovision NICHT abgeschrieben
werden können.
ist aber aktivierbar und wird über die nutzungsdauer der
immobilie abgeschrieben und mindert den überschuss jährlich.
Die Maklerprovision für das Grundstück ist abschreibbar? Ich dachte, Anschaffungskosten für Grund und Boden (und dazu habe ich die Maklerprovision jetzt gerechnet) wären nicht abschreibbar?
du hast 3 große positionen, denen du die kosten zuteilen musst:
finanzierung
2a. gebäude
2b. grundstück
die abgrenzung 1 / 2 geht leicht, in 1 gehört alles rund um grundschuld und kredit
in 2 alles rund ums gebäude (also auch makler, notar, GrESt, grundbuch)
2 muss dann aufgeteilt werden in a & b, wobei dann a abgeschrieben wird und b nicht.
am besten ist es, wenn im notarvertrag was steht, bsp.
„Der Kaufpreis i.H.v. 200.000 € setzt sich zusammen aus 150.000 € für das Gebäude und 50.000 € für das Grundstück“, dann hat man einen schönen schlüssel 150/50, nachdem man auch alles andere aufteilt. hat man das nicht, muss man vergleichspreise für grund & boden auftreiben.
du hast 3 große positionen, denen du die kosten zuteilen
musst:
finanzierung
2a. gebäude
2b. grundstück
Welches Gebäude? Das Grundstück ist ja noch unbebaut.
Gruß
Andi
die abgrenzung 1 / 2 geht leicht, in 1 gehört alles rund um
grundschuld und kredit
in 2 alles rund ums gebäude (also auch makler, notar, GrESt,
grundbuch)
2 muss dann aufgeteilt werden in a & b, wobei dann a
abgeschrieben wird und b nicht.
am besten ist es, wenn im notarvertrag was steht, bsp.
„Der Kaufpreis i.H.v. 200.000 € setzt sich zusammen aus
150.000 € für das Gebäude und 50.000 € für das Grundstück“,
dann hat man einen schönen schlüssel 150/50, nachdem man auch
alles andere aufteilt. hat man das nicht, muss man
vergleichspreise für grund & boden auftreiben.
entschuldige, aber konkrete beratung ist verboten. ich habe es versucht allgemein zu erklären. wenn keine grundsubstanz zum abschreiben besteht, dann sind auch die nebenkosten nicht abschreibbar. hätten wir den ganzen thread uns sparen können.