[ESt] Finanzierungskosten Grundstück bei Vermietun

Hallo,

es wird jetzt etwas kompliziert, aber ich versuch mein Bestes:

Es wird ein Grundstück gekauft, das mit einem Haus bebaut werden soll. Das Haus wird zu 25% (der Wohnfläche) eigengenutzt und zu 75% vermietet werden.
Meine Überlegungen:
Nun sind ja Finanzierungskosten für Grundstücksanschaffung vermieteter Immobilien als Werbungskosten absetzbar.
Meine Fragen:

  1. Kann man zu den Anschaffungskosten für das Grundstück auch die Nebenkosten rechnen (Notar/Grundschuldbestellung, Notar/Kaufvertrag, Maklerprovision, Amtsgericht/Grundschuldeintragung, Grunderwerbsteuer)?
  2. Folgende Annahmen:
    Kaufpreis Grundstück 90.000,-
    Nebenkosten 10.000,-
    Eigenkapital 25.000,-
    Finanzierung 75.000,-
    Kann hier der Kredit kpl. dem Grundstücksanteil für die vermietete Immobilie zugeordnet und der Kreditzins zu 100% als Werbungskosten (Finanzierungskosten) geltend gemacht werden?
  3. Die Finanzierung besteht aus einem Kredit mit Tilgungsaussetzung und gleichzeitiger Besparung eines Bausparvertrages, der bei Zuteilung den Kredit ablösen soll. Kann die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag im Abschlussjahr als Werbungskosten (Finanzierungskosten) geltend gemacht werden?

Ein Steuerberater wird natürlich hinzugezogen. Würd mich aber gern schon mal vorab informieren.

Gruß und Danke fürs Durchhalten.
Andi

hi,

der StB wirds noch sagen, aber…

  1. Kann man zu den Anschaffungskosten für das Grundstück auch
    die Nebenkosten rechnen (Notar/Grundschuldbestellung,
    Notar/Kaufvertrag, Maklerprovision,
    Amtsgericht/Grundschuldeintragung, Grunderwerbsteuer)?

ja, alles ist „zu aktivieren“ und wird abgeschrieben.

Kann hier der Kredit kpl. dem Grundstücksanteil für die
vermietete Immobilie zugeordnet und der Kreditzins zu 100% als
Werbungskosten (Finanzierungskosten) geltend gemacht werden?

ja, sogar sehr sinnvoll!

Kann die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag im
Abschlussjahr als Werbungskosten (Finanzierungskosten) geltend
gemacht werden?

auch hier: ja.

tip: lass 1. steuererklärung vom steuerberater erstellen, dann umfassend erklären lassen, ggf. ab 2.-3. jahr gehts dann selber.

mfg vom

showbee

Danke
Hoffentlich sieht das das Finanzamt genauso. Danke.

MOD [Komplettzitat gelöscht]

Nochmal Hallo,

hi,

der StB wirds noch sagen, aber…

  1. Kann man zu den Anschaffungskosten für das Grundstück auch
    die Nebenkosten rechnen (Notar/Grundschuldbestellung,
    Notar/Kaufvertrag, Maklerprovision,
    Amtsgericht/Grundschuldeintragung, Grunderwerbsteuer)?

ja, alles ist „zu aktivieren“ und wird abgeschrieben.

Meine Recherchen haben jetzt inzwischen etwas Anderes ergeben:
Kann es sein, dass:

  1. Notar/Grundschuldbestellung und Amtsgericht/Grundschuldeintragung zu den Finanzierungskosten gehören und KOMPLETT abgeschrieben werden können.
  2. Notar/Kaufvertrag und Maklerprovision NICHT abgeschrieben werden können.

Nicht so einfach, das Ganze zu durchdringen. Würde mich freuen, wenn jemand Licht in mein Gehirnstübchen bringen könnte (zumindest in dieser Sache :smile:).

Viele Grüsse
Andi

Kann hier der Kredit kpl. dem Grundstücksanteil für die
vermietete Immobilie zugeordnet und der Kreditzins zu 100% als
Werbungskosten (Finanzierungskosten) geltend gemacht werden?

ja, sogar sehr sinnvoll!

Kann die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag im
Abschlussjahr als Werbungskosten (Finanzierungskosten) geltend
gemacht werden?

auch hier: ja.

tip: lass 1. steuererklärung vom steuerberater erstellen, dann
umfassend erklären lassen, ggf. ab 2.-3. jahr gehts dann
selber.

mfg vom

showbee

  1. Notar/Grundschuldbestellung und
    Amtsgericht/Grundschuldeintragung zu den Finanzierungskosten
    gehören und KOMPLETT abgeschrieben werden können.
  2. Notar/Kaufvertrag und Maklerprovision NICHT abgeschrieben
    werden können.

hi,

habe ich übersehen, ja 1. ist finanzierungskosten und wie zinsen sofort abziehbar, also nicht aktivieren, nicht abschreiben.

  1. ist aber aktivierbar und wird über die nutzungsdauer der immobilie abgeschrieben und mindert den überschuss jährlich.

mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

  1. Notar/Kaufvertrag und Maklerprovision NICHT abgeschrieben
    werden können.
  1. ist aber aktivierbar und wird über die nutzungsdauer der
    immobilie abgeschrieben und mindert den überschuss jährlich.

Die Maklerprovision für das Grundstück ist abschreibbar? Ich dachte, Anschaffungskosten für Grund und Boden (und dazu habe ich die Maklerprovision jetzt gerechnet) wären nicht abschreibbar?

Schön wär’s ja, aber wo liegt mein Denkfehler?

Gruß
Andi

mfg vom

showbee

hi,

du hast 3 große positionen, denen du die kosten zuteilen musst:

  1. finanzierung
    2a. gebäude
    2b. grundstück

die abgrenzung 1 / 2 geht leicht, in 1 gehört alles rund um grundschuld und kredit

in 2 alles rund ums gebäude (also auch makler, notar, GrESt, grundbuch)

2 muss dann aufgeteilt werden in a & b, wobei dann a abgeschrieben wird und b nicht.

am besten ist es, wenn im notarvertrag was steht, bsp.

„Der Kaufpreis i.H.v. 200.000 € setzt sich zusammen aus 150.000 € für das Gebäude und 50.000 € für das Grundstück“, dann hat man einen schönen schlüssel 150/50, nachdem man auch alles andere aufteilt. hat man das nicht, muss man vergleichspreise für grund & boden auftreiben.

mfg vom

showbee

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Hallo,

hi,

du hast 3 große positionen, denen du die kosten zuteilen
musst:

  1. finanzierung
    2a. gebäude
    2b. grundstück

Welches Gebäude? Das Grundstück ist ja noch unbebaut.

Gruß
Andi

die abgrenzung 1 / 2 geht leicht, in 1 gehört alles rund um
grundschuld und kredit

in 2 alles rund ums gebäude (also auch makler, notar, GrESt,
grundbuch)

2 muss dann aufgeteilt werden in a & b, wobei dann a
abgeschrieben wird und b nicht.

am besten ist es, wenn im notarvertrag was steht, bsp.

„Der Kaufpreis i.H.v. 200.000 € setzt sich zusammen aus
150.000 € für das Gebäude und 50.000 € für das Grundstück“,
dann hat man einen schönen schlüssel 150/50, nachdem man auch
alles andere aufteilt. hat man das nicht, muss man
vergleichspreise für grund & boden auftreiben.

mfg vom

showbee

hallo,

entschuldige, aber konkrete beratung ist verboten. ich habe es versucht allgemein zu erklären. wenn keine grundsubstanz zum abschreiben besteht, dann sind auch die nebenkosten nicht abschreibbar. hätten wir den ganzen thread uns sparen können.

den rest erklärt dann der steuerberater.

mfg vom

showbee