Hallo,
folgende Erläuterung ist bei einem Einkommenssteuerbescheid 2005 angegeben: „Die Feststellungen zum Rechtsbehelfsverfahren 2004 wurden nicht berücksichtigt“. Was bedeutet das?
Vielen Dank im voraus.
Hallo,
folgende Erläuterung ist bei einem Einkommenssteuerbescheid 2005 angegeben: „Die Feststellungen zum Rechtsbehelfsverfahren 2004 wurden nicht berücksichtigt“. Was bedeutet das?
Vielen Dank im voraus.
Servus,
Was bedeutet das?
offenbar hat es im Zusammenhang mit der Veranlagung 2004 ein Rechtsbehelfsverfahren (= Einspruch & Abhilfe durch neue Festsetzung) gegeben, in dem Feststellungen zur Sache gemacht wurden, die bei der Veranlagung 2005 nicht berücksichtigt worden sind.
Das FA geht davon aus, daß dem Steuerpflichtigen noch bekannt ist, was Gegenstand des Einspruchs war und was in diesem Zusammenhang festgestellt wurde.
Schöne Grüße
MM
vielen Dank für Deine Antwort (ohne Text)
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