[ESt] Freiberuf vs. Gewerbe - Autor + Inet-Werbung

Ein bis dato Angestellter betreibt nebenberuflich einen kleinen Website auf dem er selbst Texte zu verschiedenen Fragen der Lebensführung verfasst, also als „Autor“ agiert. Dieser WebSite generiert durch Amazon-Buchlinks und Google-Anzeigen kleinere Einkünfte, die in jedem Falle steuerrechtlich als nebenberufliche Einkünfte anzugeben sind.
Der Autor versteht sich nun als Freiberufler, eben „Autor“, und geht davon aus, kein Gewerbe anmelden zu müssen; die Einstufung der Autorentätigkeit als ‚selbstständige Arbeit‘ (und eben nicht als Gewerbe) ist seines Wissens eindeutig und unstreitig.

Andrerseits fürchtet der Autor, dass die zuständige/n Behörde/n diese Auffassung womöglich nicht teilen könnten, da speziell die oben als Beispiele aufgeführten Einkünfte ja eher mittelbar als unmittelbar aus seiner schreibenden Tätigkeit erwachsen. Er fürchtet, dass seine Autorenschaft nicht als Hauptgegenstand seiner Aktivitäten im Web ausgelegt werden könnte, sondern vielmehr seine Online-Präsenz primär als (Werbeeinnahmen-erzeugendes) Gewerbe.

Was kann der Autor in obigem Szenario unternehmen, um sich eine rechtsverbindliche Einschätzung seiner Tätigkeit (vor allem in Hinblick auf die damit verbundenen (Neben- bzw. Werbe-Einkünfte) zu verschaffen, bzw. sofern möglich, s/einen Status als Freiberufler zu sichern?

Vielen Dank und viele Grüße,
RiPLeX

Was kann der Autor in obigem Szenario unternehmen, um sich
eine rechtsverbindliche Einschätzung seiner Tätigkeit (vor
allem in Hinblick auf die damit verbundenen (Neben- bzw.
Werbe-Einkünfte) zu verschaffen, bzw. sofern möglich, s/einen
Status als Freiberufler zu sichern?

Zu seiner Gemeindeverwaltung gehen und den Sachbearbeiter fragen, der den ganzen Tag solche Fragen bearbeitet.

Hi !

Wie mir scheint, werden hier mal wieder zwei Rechtsgebiete miteinander verquickt. Dies ist einmal das Gewerberecht und zum Anderen das Steuerrecht.

Meiner Meinung nach (nicht mittels Gesetz überprüft) ist für die reine Schaltung von Online-Werbung keine Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig.

a)
Das Schalten von Werbung auf Internetseiten ist KEINE freiberufliche Tätigkeit. Es handelt sich steuerlich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Selbst eine Einordnung als "Sonstige Einkünfte ist auf Grund des Sachverhaltes nicht möglich. Die Prüfung, ob möglicherweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, überlasse ich Berufeneren.

b)
Eine Tätigkeit als Autor IST eine freiberufliche (schriftstellerische) Tätigkeit. Ob diese hier tatsächlich vorliegt oder nur subjektiv so empfunden wird, möchte ich jetzt nicht beurteilen.

c)
Ist eine einfache Trennung der Einnahmen und Ausgaben für diese beiden steuerlich getrennt zu betrachtenden Tätigkeiten möglich, so dürfen 2 Gewinnermittlungen beim FA eingereicht werden. Ist eine Trennung nicht möglich, so werden die freiberuflichen Einkünfte durch die gewerblichen infiziert und es liegen insgesamt Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor.

Welche Einkunftsart (freiberuflich vs. Gewerbebetrieb) vorliegt, spielt für einkommensteuerliche Zwecke nahezu keine Rolle. Große Auswirkungen können allerdings bei jährlichen Gewinnen von über € 24.500 bei der Gewerbesteuer entstehen. So wie ich den Sachverhalt allerings verstanden habe, stellt sich die Frage nach der Gewerbesteuer derzeit nicht.

BARUL76

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