[ESt] Freiberufler / Arbeitszimmer / Rote Zahlen

Hallo Steuerspezis!

Nehmen wir mal folgendes rein spekulativ an:

Da arbeitet jemand als wissenschaftl. Mitarbeiter - also als Angestellter (40h/Woche).

Nun möchte er nebenbei freiberuflich Tätigkeit werden, indem er Fachartikel für Fachzeitschriften schreibt. Zu diesem Zweck richtet er sich ein Arbeitszimmer (12 qm) in seiner Mietwohnung (60 qm) ein.

Im ersten Jahr schafft er es gerade mal einen einzigen Auftrag an Land zu ziehen und hat dadurch Einnahmen i.H.v. 450 EUR. In seiner
Steuererklärung macht er einen Verlust von 500 EUR geltend, denn das Arbeitszimmer hat ja Kosten von 950 EUR verursacht.

FRAGE 1:
Ist das plausibel? Ist es also OK trotz der mauen Auftragslage (die übrigens im Folgejahr schon viel besser aussehen wird) das Arbeitszimmer gegenzurechnen?

Dieser jemand benutzt das schöne Wiso2006 Sparbuch Steuerprogramm. Dort kann man einen Prozentsatz angeben zu dem das Arbeitszimmer privat genutzt wird. Er entscheidet sich anzugeben, dass das Zimmer zu 80% für die freiberufliche Tätigkeit und zu 20% privat genutzt wird (wodurch sich der obigen Betrag etwas reduziert). Darauf bezieht sich
FRAGE2:
Ist das clever (Angabe des Privatanteils) oder sollte er lieber darauf verzichten, weil er sich so ins eigene Fleisch schneidet und das Arbeitszimmer evtl. gar nicht anerkannt wird? Oder ist das eher gängige Praxis?

Für jegliche Auskünfte zu den zwei Fragen bedankt sich
Melanie :smile:

Bitte um kurzes Feedback…
…zu meinen Frage. Bin wirkliche blutige Anfängerin was so etwas anbelangt. Danke! :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

FRAGE 1:
Ist das plausibel? Ist es also OK trotz der mauen Auftragslage
(die übrigens im Folgejahr schon viel besser aussehen wird)
das Arbeitszimmer gegenzurechnen?

Ja, warum nicht?
Entscheidend ist der Totalüberschuss auf alle Jahre gesehen.

Dieser jemand benutzt das schöne Wiso2006 Sparbuch
Steuerprogramm. Dort kann man einen Prozentsatz angeben zu dem
das Arbeitszimmer privat genutzt wird. Er entscheidet sich
anzugeben, dass das Zimmer zu 80% für die freiberufliche
Tätigkeit und zu 20% privat genutzt wird (wodurch sich der
obigen Betrag etwas reduziert). Darauf bezieht sich
FRAGE2:
Ist das clever (Angabe des Privatanteils) oder sollte er
lieber darauf verzichten, weil er sich so ins eigene Fleisch
schneidet und das Arbeitszimmer evtl. gar nicht anerkannt
wird? Oder ist das eher gängige Praxis?

Na, man sollte schon bei der Wahrheit bleiben :smile:
Der Anteil kann geschätzt werden, steht in R 12.1 Satz 2 EStR:
http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/D…
(auf Seite 124)

Gruß

der Petz