[ESt] Frist 31.05. versäumt

Hallo,

Wenn jemand für die Steuererklärung (es liegen lediglich Kapitaleinkünfte vor, von denen nicht alle freigestellt wurden, gesamt jedoch deutlich weniger als die 7 T€, ab der ESt fällig wäre) den Termin 31.05. versäumt hat, kann der noch eine Steuererklärung nachreichen? Eine Bankbescheinigung und Unterschrift fehlt auch noch, so dass die Steuererklärung also erst am Wochenende zur Post gebracht werden kann.

Er hat die ESt-Formulare vom Finanzamt zugesandt bekommen. Aus showbees Antwort auf mein Posting von letzter Woche entnehme ich, daß die Frist also schon verstrichen ist und eigentlich nur durch Inanspruchnahme eines Steuerberaters verlängert werden könnte.

Oder kann man das Geld auch ohne einen Steuerberater noch zurückbekommen? Ich meine im Konz mal gelesen zu haben, daß man auch bis September noch warten kann, ohne daß man Schwierigkeiten bekommt. Oder braucht man dafür eine offizielle Verlängerung, oder gilt das gar nicht mehr?

Viele Grüße
Winter

Hallo,

das Fristende 31.05. gilt nur für sog. Pflichtveranlagungen, aber auch die kriegen selbstverständlich ihre Erstattung, wenn sie verspätet abgeben. Es kann dann nur ein Verspätungsszuschlag festgesetzt werden, was im Falle deiner Mutter wegen der Höhe der Beträge und der kurzen Dauer der Fristversäumnis nicht in Frage kommt.
Antragungsveranlagungen können bis 31.12. des zweiten auf das Veranlagungsjahr folgenden Jahres abgegeben werden, aber nach diesem Termin ist dann auch wirklich Schluß, während Pflichtveranlagungen bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung durchgeführt werden können.

Gruß,
Markus