ESt: Für Vortrag eine Steuererklärung abgeben?

Es ist ja möglich, Werbungskosten (für das Masterstudium - falls das als Zweitstudium gilt, ansonsten hat sich der Punkt erledigt) und Spenden für später vorzutragen.

Muss man dafür jetzt schon eine Steuererklärung abgeben (wenn ja: wie vermerkt man den Vortrag dann) oder reicht es, wenn man die gesamten Belege erst einreicht, wenn man sie nutzen möchte?

Hi,

gleich Steuererklärung abgeben, damit der Verlustvortrag gesondert festgestellt wird.

Bei Masterstudium, das in einem Zug studiert wird, liegt m.E. ein Erststudium vor.

zu Spenden
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10b.html

Schöne Grüße
C.