Hallo,
ich bin hier neu, war aber schon seit laengerem Leser. Ich wuerde gerne Informationen zu dem folgen Fall haben:
Eine Person erhielt als Kind einen Bausparvertrag als Geschenk, der von den Eltern verwaltet und auf den Betraege eingezahlt wurden. 25 Jahre spaeter werden ihr die Unterlagen ueber diesen Vertrag gegeben, und sie muss auch das erste mal eine Steuererklaerung machen. Ihr faellt auf, dass fuer den Bausparvertrag nie ein Freibetrag eingerichtet wurde. Sie wuerde gerne die ueber viele Jahre bezahlte Zinsabschlagssteuer (und alles andere, was vom Staat einbehalten wurde) zurueckerstattet bekommen, da sie nie ueber dem erlaubten Freibetrag war. Fuer wieviel Jahre zurueck kann sie die Zinsabschlagssteuern zurueckerstattet bekommen? Und wie geht das? Kann sie das zusammen mit der aktuellen Steuererklaerung machen? Welche Formulare muessen dafuer ausgefuellt werden?
Wenn diese Person auch noch Bankkonten und Depots hat (fuer die der Freibetrag nicht ueberschritten wurde), muss sie diese ja normalerweise nicht bei der Steuererklaerung angeben, wenn der Freibetrag nicht ueberschritten wurde. Aber muss sie diese angeben, wenn sie die Zinsabschlagssteuer fuer den Bausparvertrag erstatten bekommen moechte? Muss sie auch die entsprechenden Angaben ueber Konten etc. ueber die vergangenen Jahre machen, wenn sie die Zinsabschlagssteuer fuer die vergangenen Jahre erstatten bekommen moechte?
Vielen Dank und schoene Gruesse,
Martin
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Zuerst noch ein paar Fragen:
- Wem ist der Bausparvertrag in der Vergangenheit zugerechnet worden - den Eltern oder dem Kind?
- Sind die Eltern zur Einkommensteuer veranlagt worden und haben sie Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt? Über oder unter dem Sparerfreibetrag?
Zuerst noch ein paar Fragen:
- Wem ist der Bausparvertrag in der Vergangenheit zugerechnet
worden - den Eltern oder dem Kind?
Er lief unter dem Namen des Kindes, welches ja bei den Eltern gelebt hat. Die Eltern hatten sonst nichts mit dem Bausparvertrag zu tun.
- Sind die Eltern zur Einkommensteuer veranlagt worden und
haben sie Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt? Über oder
unter dem Sparerfreibetrag?
Die Eltern hatten sicherlich Einkuenfte aus Kapitalvermoegen erklaert. Ob sie ueber oder unter dem Sparerfreibetrag waren weiss ich nicht. Aber vielleicht waren sie drueber. Aber sie hatten ja offiziell nichts mit dem Bausparvertrag zu tun.
Dürfte ein Fall der Antragsveranlagung sein. D. h. hier kann ab 2004 eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden.
Eine Pflichtveranlagung und somit weitere Jahre rückwirkend wären machbar, wenn die Einkünfte neben denen aus nichtselbst. Arbeit mehr als 410 € betragen.
Zu weiteren Einkünften gibt der Sachverhalt aber nichts her.
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Das Kind hatte ja noch nie eine Steuererklaerung abgegeben und noch nie gearbeitet. Daher haben die Einkuenfte nie mehr als 410 Euro betragen. Ich weiss nicht, was Veranlagung bedeutet. Aber wenn ich das jetzt richtig verstehe, kann das Kind die Steuer nur rueckwirkend bis 2004 zurueckverlangen?