Da die (meisten) Renten ab 2005 mit 50% und bei Rentenbeginn 2006 … usw. gestaffelt also mit 52…54…56% besteuert werden und ab 2040 mit 100%, war es nötig, die Abzugsfähigkeit von Rentenversicherungsbeiträgen zu erhöhen. Man hat also als normaler Standard-Arbeitnehmer ab 2005 eine etwas erhöhten Sonderausgabenabzug, der beim Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt wurde. Deshalb wurde AG und AN Anteil Rentenversicherung und Anteil (Rest-) Sozialversicherung, KV AV PV, augegliedert und ist deshalb quasi in 3 Felder der Seite 3 Mantelbogen einzutragen, die Daten kann man der Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.
Noch eine Frage:
In den Lohnsteuerbescheinigungen steht in Zeile 25 „Arbeitnehmeranteil an der Gesamtsozialversicherung“ (ohne RV)
Wo kommt das in die EinkommensteuerErklärung hin?
Dort gibt es auf Seite 3 kein gleichnamiges Feld mehr. *grrr*
Zeile 73, Zelle 40 sieht am passendsten aus. *grübel*