[ESt] Geänderte Fragebögen

Früher gab es den „Arbeitnehmeranteil an der gesamt sozielversicherung“ und den trug am nauf Seite 3 der Steuererklärung ein.

a) Warum/wozu wurde das eigentlich in die Rentenversicherung und die anderen Versicherungen (Arbeitslosen- u. Krankenversicherung aufgeteilt?

b) Warum/wozu muss man jetzt auch den Arbeit GEBERanteil zur gesetzlichen RV angeben? *grübel*

Gruß JoKu

Da die (meisten) Renten ab 2005 mit 50% und bei Rentenbeginn 2006 … usw. gestaffelt also mit 52…54…56% besteuert werden und ab 2040 mit 100%, war es nötig, die Abzugsfähigkeit von Rentenversicherungsbeiträgen zu erhöhen. Man hat also als normaler Standard-Arbeitnehmer ab 2005 eine etwas erhöhten Sonderausgabenabzug, der beim Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt wurde. Deshalb wurde AG und AN Anteil Rentenversicherung und Anteil (Rest-) Sozialversicherung, KV AV PV, augegliedert und ist deshalb quasi in 3 Felder der Seite 3 Mantelbogen einzutragen, die Daten kann man der Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.

Hmmm, klingt logisch.

Noch eine Frage:
In den Lohnsteuerbescheinigungen steht in Zeile 25 „Arbeitnehmeranteil an der Gesamtsozialversicherung“ (ohne RV)
Wo kommt das in die EinkommensteuerErklärung hin?
Dort gibt es auf Seite 3 kein gleichnamiges Feld mehr. *grrr*

Zeile 73, Zelle 40 sieht am passendsten aus. *grübel*

Gruß JoKu

Richtig, ist nicht mehr so verständlich wie im Vorjahr, weil dort nun auch Beamte Ihre Beträge eintragen müssen, aber Zeile und Feld stimmen.

Richtig, ist nicht mehr so verständlich wie im Vorjahr, weil
dort nun auch Beamte Ihre Beträge eintragen müssen, aber Zeile
und Feld stimmen.

Danke! Sternchen