es gibt da folgende Frage:
Person A hat von Person B eine PC + Bildschirm im Wert von 380 EUR gebraucht gekauft. Person B darf keine Rechnung schreiben, das einmaliger Privatverkauf. Person A möchte die Geräte jedoch gerne als Arbeitsmittel absetzen und bittet Person B um eine Quittung. Person B wiederum möchte diese nicht ausstellen, weil sie glaubt, dann die Summe als Nebeneinkünfte bei der Steuererklärung angeben zu müssen. Person A wiederum ist der Meinung, dass das nicht stimmt. Person B würde eine Quittung ohne (sagen wir mal) leserlichen Namen ausstellen. Geht das? Was muß denn so alles auf der Quittung stehen?
wenn ich meinen privatkram verkaufe schert sich das finanzamt einen feuchten drum - da müssten die ja auf jedem flohmarkt, oder wenn jemand sein auto verkauft auf der matte stehen…
und was soll der quatsch mit dem unleserlichen namen - sind die doof im finanzamt
person B hat hier überhaupt nix zu befürchten, wenn sich nicht jeden monat 3 pc verkauft
ich frage mich immer, warum diese märchen die runde machen…
gruß vom inder
P.S. ich kaufe jedes jahr von meinem kumpel einen PC - und im nächsten kauft er einen von mir, usw. (nein - nicht nachmachen, war nur spass und stimmt auch nicht)
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zusätzlich sei angemerkt, dass Person B in der Rechnung (oder Quittung oder wie auch immer) keine Umsatzsteuer ausweisen darf. Also die € 380,00 müssen Brutto wie Netto ausgewiesen sein.
Für Person A entfällt dann natürlich der Vorsteuerabzug.