Kann man je einen 165,-€ und einen 400,-€ ausüben? Was muss steuerlich und sozialversicherungstechnisch bedacht und beachtet werden, wenn man auf beiden Schienen gleichzeitig laufen möchte oder ist davon abzuraten.
Hallo (Anrede
)
Was soll ein 165,-- € Job sein? Es gibt einen Minijob (400,-- € Job), der hier gut erklärt wird: http://www.minijobzentrale.de.
Gruß
Karin
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hallo (Anrede
)
Was soll ein 165,-- € Job sein?
Das ist der Höchstbetrag, den man ohne Abzüge dazuverdienen darf, wenn man arbeitslos ist.
Man kann die beiden Jobs nicht miteinander verbinden. Verdient mann bei einem Minijob mehr als 400,- monatlich, läuft man in dieso genannte Gleitzone und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Andersrum wird jeder Euro, den man als Arbeitsloser über 165,- € verdient, dem Arbeitslosengeld abgezogen.
Viele Grüße
Gesine
Servus,
Kann man je einen 165,-€ und einen 400,-€ - Job gleichzeitig ausüben?
Ja. Es gibt keine gesetzlichen Obergrenzen fürs Geldverdienen.
Was muss steuerlich und sozialversicherungstechnisch bedacht
und beachtet werden, wenn man auf beiden Schienen gleichzeitig
laufen möchte
Beide Jobs werden sozialversicherungspflichtig. ESt fällt nicht an, und im unteren Bereich der sog. Gleitzone zwischen 400 und 800 € fast keine Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und Krankenversicherung. Für den Arbeitgeber kostet das auch ungefähr gleich viel wie ein pauschal verbeitragter und versteuerter „Minijob“. Wichtig ist allerdings, daß beide Arbeitgeber vom jeweils anderen Job wissen: Die Abrechnung macht sonst einen derartigen Ärger, daß sie geneigt sein werden, sich von dem Arbeitnehmer zu trennen, der ihren Rechenknecht stundenlang an Telefon und Rechner fesselt.
Wenn gleichzeitig ALG I bezogen wird (was ich angesichts der Zahl 165 vermute), werden die 165 € übersteigenden Bezüge auf das ALG angerechnet. Ferner stellt sich dann die Frage, in welchem Umfang der Leistungsempfänger noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Kann heikel werden.
Andererseits ist Bewerben aus einem noch so schmalen Arbeitsverhältnis raus wesentlich leckerer als von Null aus.
Fazit: Die Rechnung Arbeitgeberbrutto > Arbeitnehmernetto sieht fast gleich aus. Betreffend ALG gibts Einschränkungen. Betreffend Perspektive gibts Vorteile. Also: Machen.
Schöne Grüße
MM
Servus,
Falle bald aus ALG I raus und kann bei einem anderen Arbeitgeber auf 400,-€ arbeiten. Ich würde gerne beides machen, also 165,- und 400,-.
Hallo Grit,
immer zu. Im Idealfall lassen sich die 165 € noch aufstocken.
Wichtig: (1) Da die Jobs sowieso beide sozialversicherungspflichtig werden, kommt es auf die Einhaltung irgendwelcher Grenzen nicht an. (2) Für beide Jobs ist je eine Lohnsteuerkarte notwendig, da mit der SV-Pflicht auch die Pauschalversteuerung durch den AG fällt.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
ich danke dir für die Tips.
Der 165,-€ Job läßt sich nicht ausbauen-leider. Deshalb ja der 400,-€ Job.
Gruß Grit: